Verordnung

Ausnahme für rezeptfreie nasale Kortikoide

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KÖLN. Ärzte können nicht verschreibungspflichtige topisch nasale Kortikoide mit den Wirkstoffen Beclomethason, Fluticason und Mometason Erwachsenen mit einer persistierenden allergischen Rhinitis unter bestimmten Bedingungen wieder auf Kassenrezept verordnen. Über die entsprechende Änderung der Arzneimittel-Richtlinie hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) ihre Mitglieder informiert.

 Voraussetzung für die Verordnungsfähigkeit ist, dass bei den Patienten über mindestens vier Wochen eine schwerwiegende Symptomatik vorgelegen hat. „Bei kurzfristigen Heuschnupfen-Episoden oder bei leichter Symptomatik müssen die Patienten die Präparate weiterhin selbst bezahlen“, so die KVNo. (iss)

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