Leitantrag angenommen

Gegen Kommerz: Ärztetag setzt klares Zeichen

Der Deutsche Ärztetag hat sich klar gegen eine zunehmende Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung ausgesprochen. Der Leitantrag des BÄK-Vorstands ging mit einer kleinen Änderung durch.

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Mit großer Mehrheit hat der Ärztetag den Leitantrag des BÄK-Vorstands „Gesundheitsversorgung 2.0: Patientenzentriert statt renditeorientiert“ angenommen.

Mit großer Mehrheit hat der Ärztetag den Leitantrag des BÄK-Vorstands „Gesundheitsversorgung 2.0: Patientenzentriert statt renditeorientiert“ angenommen.

© Rolf Schulten

Berlin. Effizienter Umgang mit den Ressourcen, ja, aber: „Ärztinnen und Ärzte wollen aber keine Entscheidungen treffen und auch keine medizinischen Maßnahmen vornehmen, welche aufgrund wirtschaftlicher Zielvorgaben erfolgen und dabei das Patientenwohl gefährden und den Patienten Schaden zufügen können.“

Das ist der Kernsatz des Leitantrags des Vorstands der Bundesärztekammer „Gesundheitsversorgung 2.0: Patientenzentriert statt renditeorientiert“. Der Antrag ist von den Delegierten mit einer kleinen redaktionellen Änderung mit großer Mehrheit angenommen worden.

Leistungs-, Finanz-, Ressourcen- und Verhaltensvorgaben, welche ärztlich verantwortungsvolles Handeln tangieren, lehnt die Ärzteschaft laut Antrag ab. Die politisch Verantwortlichen werden aufgefordert, „diese ärztliche Grundhaltung mit konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen zu unterstützen“.

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Grundlegende Reform gefordert

So fordert der Ärztetag eine „grundlegende Reform der bisherigen erlösorientierten Krankenhausbetriebsmittelfinanzierung“, um die Fehlanreize des Deutschen DRG-Fallpauschalensystems zu beheben. Die Vergütungssystematik dürfe „nicht länger ausschließlich auf wirtschaftliche Effizienz eines Krankenhausbetriebes ausgerichtet sein“, heißt es. Die Vorschläge der Ärzteschaft:

  • Nach den Pflegekosten sollen auch die Kosten des ärztlichen Dienstes aus den DRG ausgegliedert werden.
  • Unterschiede in den Kostenstrukturen von Kliniken mit unterschiedlichen Standorten und Versorgungsaufträgen müssen berücksichtigt werden.
  • Außerdem sollten die Kliniken durch einen Mix aus pauschalierten Vergütungskomponenten zur Deckung von fallzahlunabhängigen Vorhaltekosten, einen fallzahlabhängigen Vergütungsanteil sowie ein Budget zur Entwicklung der Strukturqualität „finanziell solide aufgestellt“ werden. Auch gegen die Tendenzen zur Kommerzialisierung im ambulanten Bereich wendet sich der Ärztetag im Leitantrag. Im ambulanten haus- und fachärztlichen Bereich häuften sich Übernahmen von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen durch Fremdinvestoren. Auch hier bestehe die Gefahr, „dass medizinische Entscheidungen zugunsten einer kommerziell motivierten Leistungserbringung beeinflusst werden“. Der Ärztetag macht konkrete Vorschläge für weitere gesetzliche Maßnahmen zur Eingrenzung des Einflusses von Fremdkapitalgebern auf die ambulante Versorgung:
  • So seien MVZ-Gründungen durch Krankenhäuser an einen fachlichen und räumlichen Bezug zu deren Versorgungsauftrag zu koppeln.
  • Anträge auf Zulassung oder Anstellung von Ärzten oder Ärztinnen in einem MVZ seien dann zu versagen, wenn das MVZ anderenfalls eine marktbeherrschende Stellung erlangen würde.
  • Gewinnabführungsverträge mit externen Kapitalgebern seien zu begrenzen, da die Gewinne aus Sozialversicherungsbeiträgen generiert würden.
  • Außerdem sei ein MVZ-Register zu installieren, um für Patientinnen und Patienten Transparenz über die agierenden Finanzinvestoren herzustellen.

„Schwer lösbarer Zielkonflikt“

„Wenn Ärztinnen und Ärzte von Klinik- und Kostenträgern sowie zunehmend auch von kapitalgetriebenen Fremdinvestoren angehalten werden, in rein betriebswirtschaftlichen Dimensionen zu denken und nach kommerziellen Vorgaben zu handeln, geraten sie in einen für sie schwer lösbaren Zielkonflikt“, heißt es abschließend im Leitantrag.

Im Sozialrecht sowie speziell im Zulassungsrecht seien daher „explizite Regelungen zu verankern, nach denen „Träger von Einrichtungen unter Androhung von Sanktionen gewährleisten müssen, dass die bei ihnen tätigen Ärztinnen und Ärzte ihre berufsrechtlichen Vorgaben einhalten können“. (ger)

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