Kein Methadon im Knast?

Bayrisches Gefängnis verstößt gegen Menschenrechte

Veröffentlicht:

STRAßBURG. Ein heroinabhängiger Häftling aus Bayern bekam jahrelang kein Methadon in der Haft: Das verstößt gegen die Menschenrechte, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Gegen das Urteil kann binnen drei Monaten Berufung eingelegt werden.

Die Luxemburger Richter entschieden über die Beschwerde eines 1955-geborenen Gefangenen aus der JVA Kaisheim.

Laut der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) kann jede Haftanstalt selbst bestimmen, ob sie ein Methadon-Programm anbietet. In Bayern bekamen demnach im Jahr 2015 nur 45 von schätzungsweise 2200 bis 3000 heroinabhängigen Häftlingen einen Ersatzstoff wie Methadon. (ajo/dpa)

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Kommentare
Inge Hönekopp 05.09.201615:13 Uhr

Kein Methadon im Knast

"......kann jede Haftanstalt selbst bestimmen, ob sie ein Methadon-Programm anbietet."
so einfach ist es nicht.
Methadon steht auf der WHO-Liste der wichtigsten Medikamente. Die Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger ist Standard bzw. "state of the art". Die Rechtslage einer (Weiter-)Behandlung gerichtlich klären zu müssen ist ein Armutszeugis. Lauf Strafvollzugsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/BJNR005810976.html (s. §§ 58, 61, 65) steht jedem Inhaftierten drinnen die gleiche Behandlung , welche ihm nach SGBV draußen zusteht, zu. Wenn die Haftanstalt dazu nicht in der Lage/geeignet ist, hat der Insasse in eine geeignete Anstalt verlegt zu werden (bzw. kann die Leistung extra-mural erbracht bzw. von einem fach-und sachkundigem Kollegen auf Honorarbasis werden).
In den (verbindlichen) Richtlinien er Bundesärztekammer http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/RL-Substitution_19-Februar-2010.pdf
(S. 8, " Bei einem Wechsel in eine Krankenhausbehandlung, Rehabilitationsmaßnahme, Inhaftierung oder andere Form einer stationären Unterbringung ist die Kontinuität der Behandlung durch die übernehmende Institution sicherzustellen. " ) ist das auch so festgelegt.
(eine entsprechende Verlegung in eine "geeignete Anstalt" konnte ich auch mal bewirken. Es gibt Haftanstalten, in welchen substituiert wird und auch die Zusammenarbeit Ärtze drinnen/draussen gut ist.
Inge Hoenekopp

Karl-Heinz Grimm 03.09.201604:09 Uhr

Kein Methadon im Knast

Die zahlen sprechen für sich. Rückstände bei der Versorgung insbesondere in den strafanstalten. Die Insassen versorgen sich dann in den Gefängnissen selbst. Das klappt ja absolut ungehindert und unkontrolliert und ich habe den Eindruck man will den drogenabusus indem strafansta starten auch gar nicht bekämpfen. So ists doch viel billiger. Es herrscht hier das Prinzip strafe vor Therapie. Dass die Klienten danach oft in schlechteren zustand sind als vor der Inhaftierung ist den verantwortlichen auch egal. Das sollen dann die niedergelassenen Substitutionsarzt hinterher mit relativ beschränkten Ressourcen wieder ausbügeln. Dafür droht ihnen dann selbst Strafverfolgung. Dabei wie es in den strafanstalten rel. ,Wichtig eine gute super stitution mit entsprechender intensiver psychosoziLer betreuung durchzuführen dabei auch entsprechende dosiyreduktionen oder gar abdosierungen mit anschließend en entwöhnungstherapien zu initiieren. Das bedarf aber dem Willen und der Akzeptanz Strafe als Therapie zu sehen. Diese Möglichkeiten werden wahrscheinlich nicht nur in Bayern verschenkt und auch nicht gewollt. Hilfe für drogenabhängige ist staatlich allenfalls als alibifunktion vorhanden. Da müsste mann ja bei der momentan sehr guten finanZulage des Bundes und einiger Länder - allen voran ja Bayern - Geld investieren. Leider scheint mir der Wille dazu zu fehlen.

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