Schwangerschaft und Flugreisen

Bei Frühgeburtsrisiko lieber nicht abheben

Fliegen während der Schwangerschaft? Nicht nur bei Herz-Kreislauf- Erkrankungen raten Experten von Flugreisen in dieser Zeit eher ab. Ein Transport jenseits der 36. Schwangerschaftswoche ist den meisten Airlines aber auch zu heikel.

Von Dr. Christine Starostzik Veröffentlicht:
Einige Airlines befördern Frauen bereits ab der 28. Schwangerschaftswoche nur noch mit ärztlichem Attest.

Einige Airlines befördern Frauen bereits ab der 28. Schwangerschaftswoche nur noch mit ärztlichem Attest.

© Rafael Ben-Ari / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Bei einer unkomplizierten Schwangerschaft birgt eine Flugreise meist keine besonderen Risiken. Das zweite Trimenon gilt als besonders günstig, um noch einmal auszufliegen.

Besteht allerdings ein erhöhtes Frühgeburtsrisiko, empfehlen die Gynäkologen Professor Ioannis Mylonas und Professor Klaus Friese aus München, auf fliegen zu verzichten (Gynäkologe 2013; 46(5): 299-306).

Das gilt auch bei Mehrlingsschwangerschaften, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, erhöhtem Thromboserisiko und großer Flugangst.

Folgende Hinweise sollten schwangere Flugreisende berücksichtigen:

-vorab Beförderungsbedingungen der Airline und Einreisebestimmungen des Ziellandes einsehen,

-Mutterpass und gegebenenfalls Bescheinigung des Gynäkologen über Flugtauglichkeit mitführen,

-ausreichende Flüssigkeitszufuhr an Bord,-auf Beinfreiheit und ausreichende Bewegung während des Fluges achten,

-den Gurt unterhalb des Bauches anlegen.-Geburten über den Wolken sollen vermieden werden

Keine einheitlichen Bestimmungen

Einheitliche Bestimmungen zur Beförderung schwangerer Passagiere gibt es in der zivilen Luftfahrt bislang nicht, und so hat jede Fluggesellschaft ihre eigenen Richtlinien.

Für Schwangere ist es ratsam, sich innerhalb der Reiseplanung so früh wie möglich mit der Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen, um sich über die jeweiligen Richtlinien und Formalitäten zu informieren.

Die meisten Airlines befördern Frauen mit unauffälligem Schwangerschaftsverlauf und ohne Risikofaktoren bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche (SSW), Kurzstreckenflüge sind zum Teil noch darüber hinaus möglich.

Einige Gesellschaften verlangen neben dem Mutterpass, meist nach der 28. SSW ein ärztliches Attest, das die Flugtauglichkeit bestätigt.

Die Lufthansa lässt Frauen bis zum Ende der 36. SSW ohne Attest fliegen, rät aber dennoch dazu, ab der 28. Woche eine aktuelle ärztliche Bescheinigung mitzuführen. In dem Attest soll der erwartete Geburtstermin angegeben und ein unkomplizierter Schwangerschaftsverlauf bestätigt werden.

Außerdem muss ausdrücklich erwähnt werden, dass "die Schwangerschaft die Patientin nicht an Flugreisen hindert". Der Transport jenseits der 36. SSW wird von den meisten Airlines abgelehnt, um eine Entbindung an Bord zu vermeiden.

Einige große Gesellschaften, unter ihnen auch die Lufthansa, befördern schwangere Frauen mit speziellem ärztlichem Attest aber auch bis zum Ende der Schwangerschaft. Bei Mehrlingsschwangerschaften verwehren die Airlines in der Regel bereits ab der 32. SSW die Mitnahme.

Bei der Lufthansa gilt das Flugverbot für diese Frauen bereits ab der 29. SSW. Außerdem weist Lufthansa auf ihrer Homepage darauf hin, dass in einigen Ländern abweichende Bestimmungen gelten. So kann es zum Beispiel im Reisezielland plötzlich Probleme geben, weil aufgrund der lokalen Gesetzeslage Schwangere nur bis zu einer früheren SSW befördert werden dürfen.

Die Lufthansa empfiehlt deshalb dringend, sich vor der Reise bei den zuständigen Behörden über länderspezifische Gesetzmäßigkeiten zu informieren.

Für Stewardessen und Pilotinnen gelten in Deutschland besondere Bestimmungen. Sie werden ab Bekanntgabe der Schwangerschaft mit sofortiger Wirkung von der Arbeit in der Luft freigestellt.

Strahlenbelastung als sehr gering eingestuft

Eine häufige Sorge Schwangerer ist, dass das ungeborene Kind durch die erhöhte Strahlenbelastung während einer Flugreise Schaden nimmt. Diese beginnt bereits mit den Sicherheitsdetektoren am Flughafen, doch die dadurch entstehende Belastung scheint nach aktueller Einschätzung unbedenklich für das Kind zu sein, so Mylanos und Friese.

Dennoch kann die Kontrolle von Schwangeren umgangen und durch eine manuelle Sicherheitskontrolle ersetzt werden. Auch die zusätzliche Strahlenbelastung in der Höhe halten Experten bei Gelegenheitsfliegerinnen für sehr gering.

Während eines Kurzstreckenfluges etwa wird diese vom GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit auf wenige µSv geschätzt. Bei einem Langstreckenflug von Frankfurt nach San Francisco kommen je nach Sonnenzyklus und Flughöhe 0,05 bis 0,11 mSv zur allgemeinen Belastung hinzu.

In Deutschland beträgt die gesamte effektive Dosis aus der natürlichen Strahlenexposition laut GSF im Mittel etwa 2,1 mSv pro Jahr.Bis zu einer Dosis von 50 mSv halten Experten Aborte, fetale Fehlbildungen oder andere strahlenbedingte Schwangerschaftskomplikationen für sehr unwahrscheinlich.

Das Risiko einer Komplikation für das Ungeborene aufgrund der Strahlenbelastung während eines einzelnen Fluges erscheint Mylonas und Friese zufolge also vernachlässigbar.

Eine weitere mögliche Problematik: In der Flugzeugkabine wird ein Innendruck erzeugt, der einer Höhenexposition von 1500 bis 2500 Metern entspricht. Der Organismus der Schwangeren kompensiert die Abnahme des Sauerstoffpartialdruckes in dieser Höhe mit einer Steigerung von Herzfrequenz, Atemminutenvolumen und Blutdruck.

Die meisten gesunden Schwangeren haben damit keine Probleme. Risikofaktoren stellen in diesem Zusammenhang allerdings kardiovaskuläre Erkrankungen, eine Anämie oder eine Sichelzellanämie dar.

Bei bekannter Anämie sollte vor Reiseantritt das Hämoglobin in den Normalbereich gebracht werden. Bei ausgeprägter Anämie raten Mylanos und Friese dazu, den Flug zu verschieben.

Da das fetale Hämoglobin eine höhere Affinität zum Sauerstoff hat, kann der Fetus während des Fluges eine höhere Sauerstoffsättigung aufrechterhalten, sodass für das Kind in der Regel keine Auswirkungen zu erwarten sind.

Erhöhtes Thromboserisiko: Strümpfe und Heparin

Schwangere haben allgemein ein zehnfach höheres Thromboserisiko als nicht Schwangere. Eine von 1000 Frauen muss im Laufe ihrer Schwangerschaft mit dieser Komplikation rechnen.

Man geht davon aus, dass die Bedingungen einer Flugreise von mindestens acht Stunden das Risiko weiter steigern. Die Vermutungen stützen sich auf Vorfälle bei nicht schwangeren Risikopatientinnen, die zwei- bis viermal häufiger als Reisende ohne Risiko eine Thrombose im Zusammenhang mit einer Flugreise entwickelt hatten.

Wegen der erhöhten Gefahr eines thromboembolischen Ereignisses wird schwangeren Fluggästen das Tragen von elastischen Kompressionsstrümpfen an Bord und auch einige Tage nach dem Flug empfohlen.

Aussagekräftige Studien zur Wirksamkeit dieser prophylaktischen Maßnahme existieren bislang aber nicht. Von der Einnahme von Acetylsalicylsäure raten Mylonas und Friese wegen möglicher hämorrhagischer Komplikationen ab.

Vielmehr empfehlen sie für Frauen mit erhöhtem Thromboserisiko die Prophylaxe mit niedermolekularem Heparin.Links zu den Bestimmungen für Schwangere bei ausgewählten Airlines:

-http://www.lufthansa.com/de/de/Schwangerschaft

-http://de.aegeanair.com/nutzliche-informationen/reiseinformationen/fluggaste-mit-eingeschrankter-mobilitat/-http://www.airberlin.com/site/faq.php?LANG=deu&ID=174

- http://www.airfrance.de/DE/de/common/guidevoyageur/assistance/particuliere_femme_enceinte.htm

-http://www.alitalia.com/de_de/informazioni-supporto/organizza-il-tuo-viaggio/index.html#future_mamme

-http://www.americanairlines.de/intl/ch/reiseinformationen/travelPregnant.jsp

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