Berlin
Es darf fachfremd geimpft werden
Die 2015 in der Bundeshauptstadt grassierende Masernwelle hat den Stein ins Rollen gebracht: Jetzt darf fachfremd geimpft werden.
Veröffentlicht:BERLIN. Mit persönlicher Unterstützung des Berliner Senators für Gesundheit und Soziales sei es zusammen mit der Ärztekammer gelungen, "eine Bestimmung der Fachgebietsgrenzen für Impfleistungen" vorzunehmen.
Dadurch sei es niedergelassenen Vertragsärzten nun möglich, die von der StIKo empfohlenen Schutzimpfungen als fachübergreifende Leistungen "jedenfalls in geringfügigem Umfang" vorzunehmen.
Konkret bedeutet das, dass nun beispielsweise auch Kinderärzte oder Gynäkologen Eltern oder männliche Patienten gegen Masern impfen dürfen und dies auch abrechnen können.
Die KV weist jedoch darauf hin, dass die grundsätzliche Bindung an die Fachgebietsgrenzen nicht aufgehoben ist. Damit seien nur die Impfziffern abrechenbar, nicht aber kurative Behandlungen. Ausgeschlossen bleibe damit die Abrechnung der Versicherten- und Grundpauschale.
Sonderregelung anlässlich der Masernwelle
Anlässlich der Masernepidemie in Berlin hatte die KV ab April 2015 eine Sonderregelung in Kraft gesetzt, die Vertragsärzten fachfremdes Impfen erlaubte.
Diese Regelung lief allerdings Ende 2015 aus. Für eine Verlängerung sah die Kassenärztliche Vereinigung Anfang des Jahres keine Grundlage, da die Masernepidemie vom Landesamt für Gesundheit und Soziales für beendet erklärt worden war. Zuletzt verwies sie zur Rechtfertigung ihres Verbots fachfremden Impfens auch auf ein Urteil des Sozialgerichts Berlin.
Das entschied, dass die durch die Weiterbildungsordnung (WBO) der Landesärztekammer vorgegebenen Fachgruppengrenzen auch für Schutzimpfungen nicht durchbrochen werden dürften.
Zwar sei vor einigen Jahren in der WBO bei Schutzimpfungen der Indikationsbezug der jeweiligen Fachgebiete durch eine Änderung des allgemeinen Teils aufgehoben worden. "Damit ermöglichte die Berliner Weiterbildungsordnung, dass ‚alle gegen alles´ impfen dürfen", so die KV gegenüber der Ärzte Zeitung.
"Die Ärztekammer hatte der KV Berlin aber mitgeteilt, dass dies nicht automatisch bedeutet, dass über die im speziellen Teil der WBO für die jeweiligen Weiterbildungsgebiete festlegten Alters- oder Geschlechtsgrenzen hinaus behandelt werden darf." (Auch die Impfung ist eine Behandlung.) "Diese Position hat die Kammer jetzt eingeschränkt", heißt es weiter.
Die Landesärztekammer hatte in der Vergangenheit allerdings wiederholt den Standpunkt bekräftigt, dass nach ihrer Auffassung fachfremdes Impfen unproblematisch möglich ist, so lange die gebietsfremde Tätigkeit nicht "überwiegend durchgeführt" wird. (juk)