KOMMENTAR
Kein Ruhmesblatt des deutschen Sports
Bei der Entschädigung der Opfer des in der ehemaligen DDR staatlich verordneten Zwangsdopings scheint es endlich einen Kompromiß zu geben. Inoffiziell wird berichtet, daß sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) dazu bereit erklärt hat, zumindest 180 der ehemaligen Athleten zu entschädigen.
17 Jahre nach dem Fall der Mauer entschließt sich damit erstmals eine offizielle gesamtdeutsche Sportorganisation, den durch Anabolika zum Teil schwerst geschädigten Ex-Sportlern Hilfe zu leisten. In der Aufarbeitung des DDR-Unrechts hat sich der organisierte Sport wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert.
Immer wieder war von den geschädigten Athleten die Forderung erhoben worden, daß sich das Nationale Olympische Komitee (NOK) der Bundesrepublik als Rechtsnachfolger des DDR-NOK der Dopingvergangenheit in Ostdeutschland stellen müsse - auch finanziell. Schließlich hatte das NOK nach der Vereinigung beider deutscher Staaten auch das Vermögen des DDR-NOK übernommen, immerhin über fünf Millionen Mark.
Allerdings wird die nun geplante Entschädigung, die nicht zuletzt durch eine Klage der Ex-Schwimmerin Karen König erstritten worden ist, nicht allein der DOSB zahlen müssen, wie es heißt. Blechen soll erneut auch der Steuerzahler. Denn der Bund werde sich an der Opferentschädigung beteiligen, obwohl er schon 2002 einen Hilfsfonds über zwei Millionen Euro für Dopingopfer aufgelegt und ausgezahlt hat.
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