Kommentar

Konkrete Diabetes-Ziele

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Angesichts der dramatischen Zunahme von Diabetes Patienten - Prognosen gehen von einem Anstieg von sechs auf zwölf Millionen Menschen im Jahre 2030 aus - ist eine nationale Diabetes Strategie längst überfällig. Dabei ist es völlig legitim, den Druck auf die Parteien im Wahljahr zu erhöhen.

Seit Jahren weisen UNO, WHO und EU darauf hin, dass es eine klare Strategie braucht, um die steigende Zahl der Diabetiker und die damit verbundenen hohen Kosten in den Griff zu bekommen. Es spricht nicht gerade für unser hochgelobtes Gesundheitswesen, dass es in 16 von 27 EU-Ländern Diabetes-Strategien gibt, nur bei uns nicht.

Und das, obwohl die CoDIM-Studie (Direct costs of diabetes mellitus in Germany, 2011) zeigt, dass die direkten Gesamtkosten für Diabetiker von 2000 bis 2007 von 27,8 auf 42 Milliarden Euro gestiegen sind.

Nur - die Anforderungen an eine Diabetes-Strategie sollten sich nicht nur auf Prävention, Früherkennung und Patientenschulungen beschränken. Sinnvoll wäre es, konkrete Behandlungsziele zu definieren, wozu man ein Blick in die St. Vincent-Deklaration werfen sollte.

Dort wurden effektive Maßnahmen zur Vermeidung von kostenaufwendigen Folgeschäden beschlossen, wie diabetesbedingte Erblindung oder die Zahl der Amputationen. Was fehlte war das Bekenntnis, die Ziele zu überprüfen. Das könnte man nachholen.

Lesen Sie dazu auch: Kampf gegen Diabetes: Steuer auf Fett und Zucker gefordert

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 06.03.201310:50 Uhr

Konkrete Ziele, aber keine Roadmap!

Knapp 24 Jahre ist das jetzt her: Konkrete Ziele, aber keine Roadmap - die "ST. VINCENT DEKLARATION (ITALIEN), 10.-12. OKTOBER 1989" mit dem Titel
"DIABETES MELLITUS IN EUROPA: EIN PROBLEM IN JEDEM LEBENSALTER UND IN ALLEN LÄNDERN. EIN MODELL ZUR PRÄVENTION UND SELBSTBETREUUNG".

Dies bedeutete einst als Zielsetzung: "Umsetzung effektiver Maßnahmen zur Prävention kostenaufwändiger Komplikationen
• Verminderung der Erblindungen aufgrund von Diabetes um ein Drittel oder mehr.
• Reduzierung der Häufigkeit von Diabetes bedingtem terminalem Nierenversagen um mindestens ein Drittel.
• Senkung der Zahl von Amputationen aufgrund von Diabetes bedingter Gangrän um mindestens die Hälfte.
• Verminderung der Morbidität und Mortalität aufgrund von Koronarerkrankungen bei Diabetikern mittels intensiver Programme zur Zurückdrängung der Risikofaktoren.
• Normaler Schwangerschaftsverlauf bei Diabetikerinnen in Annäherung an die Quote bei Nichtdiabetikerinnen."
http://www.fqsd.at/export/sites/fqsd/de/hintergrund/St.Vincent_Declaration_dt.pdf

Der Weg zum Ziel blieb den Unterzeichnerstaaten überlassen. In Deutschland führte diese damals vorbildliche Ermunterung zu "Prävention und Selbstbetreuung" beispielsweise dazu, dass die Blutzucker(glucose)-Selbstmessung bei Nicht-Insulin-pflichtigen Diabetikern durch den G-BA aus der GKV-Leistungspflicht herausgenommen wurde. Von zweckgebundener Besteuerung Diabetes auslösender Nahrungsmittel und Prävention diabetogenen oder metabolischen Fehlverhaltens bzw. der Erforschung Diabetes fördernder Auswirkungen von Betablockern/Thiaziddiuretika ganz zu schweigen.

Aber was soll man allein davon halten, dass der Staat ungeniert seinen Bundeshaushalt über Alkohol- und Tabaksteuern saniert und gleichzeitig jegliche Morbiditäts- und Mortalitätsfolgerisiken den Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungen überlässt.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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