Ohne Befruchtung
Menschliche Embryomodelle im Labor gezüchtet
Forscher haben im Labor blastozysten-ähnliche Zellhaufen als Vorläufer menschlicher Embryonen erzeugt – ohne Befruchtung. Ihre Versuche zur Embryonalentwicklung werfen ethische Fragen auf.
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Die künstlich hergestellten Blastoide ähneln humanen Blastozysten.
© Tatiana Shepeleva / stock.adobe.com
Neu-Isenburg. Forscher aus den USA und Australien haben erstmals Vorläufer menschlicher Embryonen im Labor ohne Befruchtung erzeugt. Das berichtet das „Science Media Center“ (SMC) in einer Mitteilung. Entstanden sind blastozysten-ähnliche Bälle aus etwa 200 embryonalen Zellen.
Eine ähnliche Blastozyste entwickelt sich auch fünf bis sechs Tage nach natürlicher Befruchtung der Eizelle durch ein Spermium im Körper der Frau. Diese würde sich in die Gebärmutterschleimhaut einnisten und dort zum Embryo heranwachsen.
Die US-Forscher haben sogenannte menschliche „Blastoide“ aus embryonalen Stammzellen in 3D-Zellkultur differenziert und reprogrammiert (Nature 2021; online 17. März).
Die Australier erzeugten ihre Gebilde mit Fibroblasten; sie nennen sie induzierte Blastoide (iBlastoide). Damit wurden auch erste Einnistungs-Experimente in vitro vorgenommen (Nature 2021; online 17. März).
Erforschung der Embryogenese
Es hätten sich in der In-vitro-Entwicklung aber keine morphologischen oder molekularen Hinweise darauf gefunden, dass dabei der in der menschlichen Embryonalentwicklung typische Primitivstreifen auftritt. Die Erfolgsrate der Blastoid-Entwicklungen betrug nur 6 bis 18 Prozent. Um internationale Ethikregeln der Embryonalforschung einzuhalten, wurden alle Experimente 4,5 Tage nach der iBlastoid-Anheftung in vitro beendet.
Die Forscher weisen auf Einschränkungen ihrer Blastoiden-Modelle hin. Dennoch sei nun deren Erzeugung skalierbar und biete einzigartige Modelle, berichtet das SMC. Damit ließen sich die menschliche Embryogenese, frühe Entwicklungsdefekte sowie die Ursachen frühen Schwangerschaftsverlusts erforschen oder es könnten neue Verhütungsmittel entwickelt werden.
Aus ethischer Perspektive stellt sich die Frage, wie solche menschlichen Blastoid-Strukturen ethisch und rechtlich zu bewerten sind und wie lange Forscher menschenähnliche, sich selbst organisierende embryonale Gebilde entwickeln lassen dürfen.
Ein internationaler Konsens und die meisten nationalen Gesetze zur Kultivierung menschlicher Embryonen legen bisher fest, dass durch künstliche Befruchtung gewonnene Embryonen maximal bis zu 14 Tage nach der Befruchtung und/oder bis zur Bildung des Primitivstreifens in vitro kultiviert werden dürfen – je nachdem, was zuerst eintritt.
Vom Embryonenschutzgesetz erfasst?
Die rechtliche Einordnung von Blastoiden oder Embryoiden hängt nun davon ab, inwiefern sie menschlichen Lebewesen mit Entwicklungsfähigkeit ähneln und entsprechend als menschliche Embryonen eingestuft werden sollten. Dann könnte ihnen unter Umständen Menschenwürde und Lebensschutz zuzuweisen sein. Es ist unklar, ob die nun erstmals erzeugten Blastoide vom Embryonenschutzgesetz in Deutschland erfasst wären und erforscht werden dürften.
Der Medizinrechtler Professor Jochen Taupitz von der Uni Mannheim hat keine Bedenken: „Das deutsche Recht verbietet die Erzeugung derartiger zellulärer Artefakte nicht. Insbesondere werden sie nach überwiegender Auffassung nicht vom Embryonenschutzgesetz erfasst. Das ist richtig so, weil sich aus ihnen kein ganzheitlicher Organismus, gar im Sinne eines geborenen Menschen, entwickeln kann“, so Taupitz zum SMC.
Auch der Stammzellforscher Professor Thomas Zwaka von der Icahn School of Medicine in New York hält die aktuellen Experimente für ethisch relativ unbedenklich. Die Verfügbarkeit eines alternativen Modells könne auch den Druck auf Forscher verringern, echte menschliche Embryonen zu verwenden. Die neuen Methoden könnten aber auch benutzt werden, Menschen zu klonieren oder in die Keimbahn einzugreifen. (eb/eis)