Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
RSV-Antikörper nur bei Risikokindern Kassenleistung
Bei Frühchen, Säuglingen mit Herzfehlern oder Trisomie 21 ist die Prophylaxe schwerer RSV-Infektionen mit dem neuen Antikörperpräparat Nirsevimab künftig GKV-Leistung, bei gesunden Reifgeborenen nicht.