Klavikulafraktur
Röntgen nicht im Liegen
Zur röntgenologischen Beurteilung einer Schlüsselbeinfraktur empfiehlt es sich, Patienten aufrecht stehen oder sitzen zu lassen.
Veröffentlicht:ST. LOUIS. Für die Therapieentscheidung bei Klavikulafraktur ist das Ausmaß der Dislokation mit entscheidend.
Wie Dr. Jonathan D. Backus und Kollegen von der Washington University in St. Louis herausgefunden haben, erscheint die gleiche Fraktur in aufrechter Position in der Regel deutlich stärker disloziert als im Liegen (J Orthop Trauma 2014; 28: 636-641).
Die Forscher hatten 46 Erwachsene mit akuter (geschlossener) Klavikulafraktur geröntgt. In den in aufrechter Haltung angefertigten Aufnahmen wurde eine durchschnittliche Dislokation von 15,9 mm, bei den Liegendaufnahmen von 8,4 mm gemessen.
Dies entspricht einem Anstieg um 89 Prozent bei sitzender Position.
Bei 44 Prozent der Patienten war in aufrechter Haltung, aber nicht bei Untersuchung im Liegen eine Verschiebung der Fraktur um mehr als 100 Prozent des Schaftdurchmessers festzustellen. Besonders deutlich war der Unterschied bei mittleren Schaftfrakturen: Bezogen auf diese allein wurde eine Dislokation von durchschnittlich 17,1 mm im Sitzen und um 9,0 mm im Liegen gemessen.
Bei aufrechtem Röntgen stellte sich das verletzte Schlüsselbein im Schnitt etwas kürzer dar: Die durchschnittlichen Längen betrugen 16,2 cm verglichen mit 16,8 cm im Liegen.
Dieser Unterschied war in der Studie zwar signifikant, dürfte aber laut Backus et al. wenig bedeutsam sein.
Ähnliches gilt auch für die relative Verkürzung gegenüber der gesunden Gegenseite, die die Forscher fanden: Diese betrug im Schnitt 3 mm in aufrechter Position.
Im Liegen hatte sich das Schlüsselbein dagegen im Vergleich zur kontralateralen Seite optisch sogar um durchschnittlich 1,3 mm verlängert. Auch darin sehen die Forscher jedoch keinen klinisch relevanten Effekt.
Die aufrechte Position beim Röntgen sei zur Beurteilung der Dislokation einer Schlüsselbeinfraktur deutlich besser geeignet, so die US-amerikanischen Forscher.
Dieser Unterschied sei entscheidend, so die Autoren weiter, schließlich hänge vom Ausmaß der Verschiebung die Therapieplanung ab. Gegenwärtig wird eine vertikale Dislokation um mehr als 100 Prozent als relative Indikation für ein chirurgisches Vorgehen angesehen.
Auch Verkürzungen um mehr als 2 cm erfordern nach derzeitigem Stand eine Operation. (eo)