Neue Vereinbarung

Verbesserte Versorgung für psychisch kranke Soldaten

Psychotherapeuten und Verteidigungsministerium schließen Vereinbarung zu ambulanten Therapieplätzen.

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Psychisch kranke Soldaten sollen künftig schneller einen ambulanten Behandlungsplatz finden und auch Psychotherapeuten in Privatpraxen aufsuchen können.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und das Verteidigungsministerium haben eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben, heißt es in einer Mitteilung.

Für die Behandlung soll eine Vergütung des 2,0-fachen GOÄ-Satzes gezahlt werden, was in etwa der GKV-Vergütung entspräche, so die BPtK. "Traumatisierte Soldaten werden damit deutlich leichter einen ambulanten Behandlungsplatz finden", erklärt BPtK-Präsident Professor Rainer Richter.

Bisher mussten Soldaten, die beispielsweise mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) aus dem Auslandseinsatz zurückkehrten, rund drei Monate auf ein erstes Gespräch warten. In ländlichen Regionen, in denen viele Bundeswehrstandorte angesiedelt sind, kann es auch länger dauern. Für viele Betroffene ist eine stationäre Unterbringung in einem Bundeswehrkrankenhaus kaum mit ihren Lebensumständen vereinbar (wir berichteten).

Die BPtK will die Bundeswehr dabei unterstützen, geeignete Psychotherapeuten für die Versorgung der Soldaten zu finden. Spezifische Fortbildungsveranstaltungen soll es ebenfalls geben. (bee)

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Kommentare
Gerhard Leinz 11.09.201307:57 Uhr

Eigentor

Leider schießen die Bundespsychotherapeutenkammer da ein großes Eigentor.
Die Akzeptanz der geringen Vergütung macht die Honorarverhandlungen für die niedergelassenen Psychotherapeuten nicht leichter. Alle Kostenträger sollten aufgefordert werden für Krisenbehandlungen und besonders "förderungswürdige" Behandlungen (zum Beispiel bei Traumatisierten und Arbeitsunfähig Kranken) einen Zuschlag zu zahlen. Das ist bei Ärzten so üblich. Zum Beispiel das Impfen oder XX! Da gibt viele andere Beispiele wie Kostenträger Ärzten etwas zu Gute kommen lassen! Die Fristen für die Zuschläge sollten allerdings den Psychotherapeutischen Gegenbenheiten angepasst werden. Zum Beispiel Erstgespräch innerhalb von 14 Tagen = Zuschlag nach Ziffern 1101 EBM. Warum nicht verlangen, das auch bei Psychotherapeuten notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung durch ökonomische Anreize gefördert werden??

Gerhard Leinz
Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Facharzt für Psychiatrie und Psychotheraüpie

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