Verfassungsrichter kippen Hamburger Nichtraucherregelung

KARLSRUHE (dpa). Restaurantbetreiber müssen die gleichen Möglichkeiten zur Einrichtung von Raucherräumen haben wie die Betreiber von Schankwirtschaften. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden.

Veröffentlicht:

Die Verfassungsrichter erklärten eine Bestimmung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz von Passivrauchern für verfassungswidrig.

Demnach durften reine Schankwirtschaften getrennte Raucherräume einrichten, Speisegaststätten hingegen nicht.

Verstoß gegen Freiheit der Berufsausübung

Die Regelung verstoße gegen die Freiheit der Berufsausübung in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, entschieden die Richter.

Eine vergleichbare Regelung zur Zulassung von Raucherräumen gibt es nach Angaben des Gerichts in anderen Bundesländern nicht.

Entweder gelte dort ein striktes Rauchverbot oder die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen werde unabhängig davon zugelassen, ob in den jeweiligen Gaststätten zubereitete Speisen angeboten werden oder nicht.

Bis zu einer Neuregelung dürften nun auch Speisegaststätten in Hamburg getrennte Raucherräume einrichten, so das Gericht.

Az.: 1 BvL 21/11

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kolumne „Aufgerollt“ – No. 30

Gute Drogen, schlechte Drogen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken