Neue Corona-Verordnung
2G-Regel gilt bald auch in Baden-Württemberg
Die baden-württembergische Landesregierung legt Schwellenwerte fest, ab denen eine harte 2G-Regel gelten soll. 390 Intensivbetten dürfen maximal mit COVID-19-Patienten belegt sein, 204 sind es schon.
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Es handele sich bei der Verordnung nicht um eine Strafaktion mit Blick auf gegen Corona Ungeimpfte, sagt Winfried Kretschmann (Grüne), Ministerpräsident in Baden-Württemberg.
© Tom Weller / dpa
Stuttgart. Ab Donnerstag (16. September) sollen strengere Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg in Kraft treten. Das kündigte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart an.
Die überarbeitete Corona-Verordnung sei bereits in den Ressorts abgestimmt. Er denke, dass sie bereits ab Donnerstag in Kraft treten könne, sagte Lucha. Baden-Württemberg wäre damit das erste Bundesland, das ab bestimmten Schwellenwerten eine harte 2G-Regel einführt.
Umgesetzt werden soll im Land ein mehrstufiges Warnsystem, das sich vor allem nach der Belegung der Intensivbetten richtet. Eine erste sogenannte Warnstufe soll landesweit gelten, sobald 250 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt sind oder acht von 100 .000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind. Dann hätten etwa Ungeimpfte nur noch mit einem negativen PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen.
204 COVID-Patienten liegen auf Intensivstationen
In einem zweiten Schritt gilt künftig landesweit die 2G-Regel (Geimpfte und Genesene), sobald 390 COVID-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die Hospitalisierungsinzidenz bei zwölf liegt. Dann hätten Ungeimpfte unter anderem keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen.
Am Montag wurden landesweit 204 an COVID-19 erkrankte Patienten auf Intensivstationen in Baden-Württemberg versorgt. Damit waren 8,9 Prozent der Intensivbetten von dieser Patientengruppe belegt. Die Sieben-Tage-Inzidenz bezogen auf Hospitalisierungen je 100 .000 Einwohner lag bei 2,2.