Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

AOK Nordost startet neuen Selektivvertrag zur Telemedizin

Seit 1. August können Praxen und Pflegeheime in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern per Telemedizin kooperieren. Ziel ist eine Entlastung der Ärzte und der Pflegefachkräfte.

Veröffentlicht:

Schwerin/Potsdam. Am 1. August ist ein neuer Selektivvertrag der AOK Nordost zum Einsatz von Telemedizin in Pflegeheimen in Kraft getreten. Die Kasse verspricht sich von der digitalen Fernbehandlung eine Entlastung von Ärzten und Pflegefachkräften in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Arztpraxen, die an dem Vertrag teilnehmen möchten, benötigen nach Angaben der AOK lediglich ein Tablet oder Smartphone sowie die App des gewählten Telemedizin-Anbieters, über die sich die Ärzte mit der Telemedizin im Pflegeheim verbinden. Fünf niedergelassene Hausärzte und drei MVZ mit sechs angestellten Ärzten haben schon zum Start ihr Interesse an einer Teilnahme bekundet.

30 Euro je Quartal für die behandelnden Ärzte

Ärzte erhalten für die erste Behandlung im Quartal mit Geräte gestützter Telemedizin für jeden eingeschriebenen Versicherten 30 Euro. Die Kosten für die Geräte tragen sie selbst. Teilnehmen können alle Hausärzte in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, die mit einem Pflegeheim nach Paragraf 119b SGB V kooperieren.

In einem vorgeschalteten Pilotprojekt hatte die Krankenkasse den Einsatz von Telemedizin in sieben Pflegeheimen und zehn Arztpraxen neun Monate lang getestet. Es ermöglichte den Arztpraxen unter anderem mittels Stethoskop Herz- und Lungengeräusche während einer Videokonferenz abzuhören.

Durch Live-Übertragung der Vitalparameter wurden sie in die Lage versetzt, Diagnosen zu stellen, die über eine herkömmliche Videosprechstunde nicht möglich gewesen wären. Zum Einsatz kam dabei ein Telemedizin-Produkt des Startups MedKitDoc. Im Selektivvertrag ist den Praxen und Pflegeheimen kein Anbieter vorgegeben. (di)

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