Modellversuch
Ab zweiter März-Woche impfen rund 100 Berliner Arztpraxen gegen Corona
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin fordert schon seit einigen Wochen, die Praxen bei der Corona-Impfung der Bevölkerung einzubeziehen. Nun starten die ersten Arztpraxen.
Veröffentlicht:Berlin. Die neue Impfverordnung ermöglicht es der Kassenärztlichen Vereinigung, die Arztpraxen beim Impfen gegen COVID-19 mit ins Boot zu holen. Ab der zweiten März-Woche sollen Praxen neben den Impfzentren sowie den mobilen Impf-Teams ebenfalls gegen Corona impfen können. Zunächst sollen ungefähr 100 Praxen in der ersten Phase mit den Impfungen beginnen. Darunter befinden sich diabetologische und onkologische Schwerpunktpraxen sowie Hausarztpraxen. Anschließend werde in einem Schritt die flächendeckende Einbeziehung aller Arztpraxen vorbereitet, wie die KV Berlin mitteilt.
„Wir starten erst einmal mit einigen Modellpraxen, um die Prozesse durchzuspielen, und werden, sobald ausreichend Impfstoff in Berlin eintrifft, sukzessive alle anderen Praxen in den Impfprozess mit einbeziehen“, heißt es seitens des KV-Vorstandes. Dieser forderte eine Einbeziehung der Praxen beim Impfen der Bevölkerung bereits seit Anfang des Jahres. Es hätten sich schon viele Praxen gemeldet, die beim Impfen dabei sein wollen, so die KV. Derzeit läuft noch die Vorbereitung, es sei aber davon auszugehen, dass ab Ende der zweiten März-Woche mit dem Impfen in den Praxen begonnen werden könne.
Impfungen für Bestands-Patienten
Zu Beginn werde wohl der Impfstoff von AstraZeneca in den Praxen verimpft. Je nach Lieferaufkommen der Impfstoffe könnten weitere Impfstoffe auch anderer Hersteller folgen. Die rund 100 Berliner Praxen im Modellversuch werden die Impfungen nach den Priorisierungsvorgaben der Impfverordnung vornehmen. Die Ärzte werden je nach Liefermenge des Impfstoffs ausschließlich Bestands-Patienten einladen, die laut Impfverordnung an einer chronischen Erkrankung leiden und zwischen 18 und 64 Jahre alt sind.
„Sobald ausreichend Impfstoff da ist, was für Ende März beziehungsweise Anfang April angekündigt wurde, und die Patientinnen und Patienten im Rahmen des Paragrafen 3 Abs. 2 der Impfverordnung geimpft worden sind, fordert die KV Berlin, dass sich jeder in den Praxen impfen lassen kann, der dies möchte“, heißt es seitens der KV. Es sei wichtig, dass die Impfung gegen das Coronavirus schnell so normal behandelt werde, wie alle anderen Schutzimpfungen auch. Dafür sei eine Entbürokratisierung der Prozesse, wie sie unter der Federführung von Bund und Ländern bestehe, nötig. „Sobald die Impfstofflager voll sind, sollten die ambulanten Strukturen vollumfänglich genutzt werden, um eine schnelle Durchimpfung der Bevölkerung zu erreichen“, erklärt die KV Berlin.