Bevor Ärzte ein Attest ausstellen, sollten sie sich mit der gebotenen Sorgfalt von der Diagnose überzeugen. Versäumen Ärzte das, verstoßen sie gegen die Berufspflichten, wie das Verwaltungsgericht (VG) Gießen entschieden hat. In dem Fall hatte ein Psychiater ein Attest ausgestellt, das ein Patient für sein Asylverfahren benötigte.