Krieg in der Ukraine
Auch Brandenburg ermöglicht schnelle Behandlung für Geflüchtete aus der Ukraine
Potsdam. Auch in Brandenburg können Ärzte Geflüchtete aus der Ukraine künftig unproblematisch medizinisch versorgen. Das geht aus einem Rundschreiben hervor, das Brandenburgs Gesundheits- und Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Freitag an die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes schickte.
Geflüchtete aus der Ukraine können demnach einen Aufenthaltstitel nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz erhalten. Damit haben sie Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung entsprechend der von der Gesetzlichen Krankenversicherung angebotenen Leistungen. Nötig ist lediglich eine Anmeldung beim örtlichen Sozialamt.
„Alle, die medizinisch oder psychologisch behandelt werden müssen, bekommen unkompliziert die Hilfe, die sie benötigen“, sagte Nonnemacher. „Dazu gehört auch eine Trauma-Behandlung sowie der Zugang zu Test- und Impfangeboten.“
Wenn Geflüchtete einen ukrainischen Pass oder ein Ausweisdokument vorlegen, erhalten sie nach Angaben des Potsdamer Gesundheitsministeriums vom Sozialamt einen Behandlungsschein. Dieser Behandlungsschein zeigt Arztpraxen und Krankenhäusern, dass die Behandlungskosten übernommen werden. Gleichzeitig werden Geflüchtete beim Sozialamt für die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte angemeldet. (lass)