Holetschek prescht vor

Bayern verkürzt Corona-Isolationsdauer – und schafft Quarantäne ab

In Bayern gelten künftig neue Isolations- und Quarantäneregeln. Freitesten ist für die Allgemeinbevölkerung nicht mehr nötig – für Angehörige von Gesundheitsberufen allerdings schon.

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Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten soll komplett entfallen: Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek.

Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten soll komplett entfallen: Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek.

© Sven Hoppe/dpa

Berlin. Einen Tag nach der Ankündigung eines Isolations- und Quarantänegipfels von Bund und Ländern am 25. April schafft Bayern Fakten.

Im Freistaat soll die Isolation nach einem positiven Corona-Test von sieben auf fünf Tage verkürzt werden. Freitesten sei künftig nicht mehr nötig, wohl aber 48 Stunden Symptomfreiheit. Das hat die Bayrische Staatskanzlei am Dienstagnachmittag verbreitet. Die Regelung soll am Mittwoch, 13. April, um Mitternacht in Kraft treten. Die Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten soll komplett entfallen.

Für Angehörige von Gesundheitsberufen sollen strengere Vorschriften gelten. Nach Ende der Isolationszeit von fünf Tagen sollen sie erst dann wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren dürfen, wenn ein negatives Ergebnis eines Antigentests oder eines PCR-Tests mit Ct-Wert über 30 vorliege.

Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger sei eine abschließende Testung nicht mehr notwendig, kündigte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) an.

Holetschek: Belastung der Krankenhäuser ist stabil

Das Land greift damit einen Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern von Montag vor einer Woche (4. April) zumindest teilweise auf. An diesem Tag hatten sich die Gesundheitsministerkonferenz der Länder und Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) darauf geeinigt, die Isolation auf fünf Tage zu verkürzen und sie nicht mehr verpflichtend zu verlangen.

Infizierten sei aber dringend empfohlen, sich freiwillig abzusondern. In diese Richtung hatte sich zuvor auch das Robert Koch-Institut geäußert. Einen Tag später hatte Lauterbach dieses Vorgehen als Fehler bezeichnet und angekündigt, er werde die Lockerungen der Isolation wieder „einkassieren“.

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„Die Isolation ist weiterhin verpflichtend – eine Corona-Infektion ist keine Privatsache“, kommentierte Holetschek das Vorgehen seines Landes am Dienstagnachmittag. Mit dem bevorstehenden Ende der „Saison der akuten Atemwegserkrankungen“ sinke der Infektionsdruck und die Belastung der Krankenhäuser sei „stabil“.

International sei eine fünftägige Isolation etabliert. Sinke der Infektionsdruck weiter, solle die Isolation freiwillig gestellt werden, so Holetschek. Über diese Schritte werde die Gesundheitsministerkonferenz am 25. April intensiv beraten.

Hintergrund ist die Entlastung der Gesundheitsämter

Hintergrund ist die Entlastung der Gesundheitsämter, die aktuell noch verpflichtet sind, jeden einzelnen ihnen bekannt werdenden Fall zu erfassen. „Wir fordern die sofortige Abschaffung der in praktischer Hinsicht sinnlos gewordenen Einzelfallmeldung“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Wetsfalens Dr. Martin Klein in dieser Woche.

Die in der kommenden Woche gplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes biete dazu eine kurzfristige Gelegenheit. „Die Amprel-Koalition kann das mit einem Federstrich erledigen“, sagte Klein. (af)

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