NRW
Behindertenbeauftragte: Assistenz bei Aufenthalt im Krankenhaus nötig
Wenn Menschen mit einer Behinderung in die Klinik müssen, sind sie oft auf Unterstützung angewiesen. Der Anspruch auf eine Assistenz sollte ins Gesetz, fordert die Behinderten- und Patientenbeauftragte in NRW.
Veröffentlicht:Düsseldorf. Menschen mit Behinderungen brauchen bei einem Krankenhausaufenthalt einen geregelten Anspruch auf Assistenz, betont Claudia Middendorf, die nordrhein-westfälische Behinderten- und Patientenbeauftragte. Sie kritisiert, dass dies nicht über den Entwurf der Bundesregierung für ein Teilhabestärkungsgesetz geschehen ist, der Ende April vom Bundestag verabschiedet wurde.
„Für Menschen mit Behinderung bedeutet ein stationärer Krankenhausaufenthalt immer einen erhöhten Unterstützungsbedarf – sei es durch Kommunikationsbarrieren, die fehlende Vertrauensperson oder unter Zeitdruck arbeitendes Personal“, sagt Middendorf. Umso wichtiger sei der Anspruch auf Assistenz.
Sie hält es für notwendig, sie sowohl als Leistung der Gesundheitsvorsorge als auch der Eingliederungshilfe durch eine Regelung in den entsprechenden Sozialgesetzbüchern sicherzustellen. „Vor Ablauf der Wahlperiode müssen Fakten durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz geschaffen werden“, fordert Middendorf. (iss)