Senat

Berlin erlässt Gesetz zur psychosozialen Notfallversorgung

Die Betreuung von Notfallopfern und ihren Angehörigen in Berlin soll verbessert werden. Dazu gehört eine neue Anlaufstelle für Terroranschläge und Unglücksfälle.

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Berlin. Als erstes Bundesland stellt Berlin die psychosoziale Notfallversorgung auf eine rechtliche Grundlage. Der Senat hat ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Ziel ist die Verbesserung der psychologischen Betreuung von Notfallopfern, Angehörigen, Hinterbliebenen, Zeugen und Vermissenden. Dazu soll künftig ein reibungsloser und koordinierter Einsatz der Kräfte der psychosozialen Notfallversorgung gewährleistet werden. Die nach Angaben des Senats schon gut funktionierenden Strukturen werden dafür ausgebaut. Die Arbeit der ehrenamtlichen Einsatzkräfte soll gestärkt werden.

Außerdem will Berlin einen „Landesbeauftragten psychosoziale Notfallversorgung“ bei der Feuerwehr installieren, der die Zentrale Anlaufstelle leitet, welche die mittel- und langfristigen Unterstützungsangebote des Landes für betroffene Personen von Terroranschlägen und Großschadensereignissen koordiniert. In einer Mitteilung betont der Senat, dass das Gesetz sich vorwiegend auf die akute Phase nach einem Unglücks- oder Notfallereignis beschränken werde. (juk)

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