Wegen Coronavirus
Bayern und NRW schränken Besuche in Heimen ein
In Bayern und Nordrhein-Westfalen sollen Bürger Heimbewohner nur noch in dringenden Fällen besuchen. Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, haben die Landesregierungen das Besuchsrecht eingeschränkt.
Veröffentlicht: | aktualisiert:München. Die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen untersagen wegen der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 Angehörigen weitgehend den Besuch von Alten- und Pflegeheimen.
Das Besuchsrecht werde deutlich eingeschränkt, sagte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Freitag in München. Zudem betonte er, die Betreuung von Kindern solle nicht bei den Großeltern organisiert werden.
Zuvor hatte die Landesregierung in München angeordnet, dass ab Montag alle Schulen, Kindergärten und Kitas bis zum Start der Osterferien am 6. April geschlossen bleiben.
„Da es keine Medikamente gibt, sind wir darauf angewiesen, andere Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung zu verlangsamen“, sagte Söder. Auch das Saarland und Berlin kündigten an, die Schulen von Montag an zu schließen. Weitere Bundesländern folgten (siehe Auflistung unten).
In Bayern waren am Donnerstag bereits mehr als 100 Schulen geschlossen, um die weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern. Landesweit gibt es im Freistaat rund 6000 Schulen.
Nur dringende Besuche in NRW
Auch in NRW sollen Alten- und Pflegeheime wegen des Corona-Ausbruchs grundsätzlich nicht mehr besucht werden. Besuche seien nur in dringenden Ausnahmefällen möglich, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Freitag in Düsseldorf.
Das Land stehe wahrscheinlich „vor der größten Bewährungsprobe“ in seiner Geschichte, so Laschet: „Wir haben es mit einem unsichtbaren Gegner zu tun, dessen Bekämpfung unser Land an den Rand seiner Kräfte führen wird.“
Nach Einschätzungen von Experten werde sich in den kommenden ein bis zwei Jahren „eine große Zahl der Bevölkerung“ in NRW mit dem Coronavirus infizieren - „und das in mehreren Wellen“, sagte Laschet. Daher müssen jetzt die „Schwächsten in unserer Gesellschaft“ geschützt werden. (dpa/ths)
Bundesland | Schule und Kita | Alten- und Pflegeheime |
---|---|---|
Baden-Württemberg | ab 17.3. | bislang nicht |
Bayern | ab 16.3. | ja |
Berlin | ab 16.3. | bislang nicht |
Brandenburg | ab 18.3. | bislang nicht |
Bremen | ab 16.3. | bislang nicht |
Hamburg | ab 16.3. | bislang nicht |
Hessen | ab 16.3. | bislang nicht |
Mecklenburg-Vorpommern | ab 16.3. | bislang nicht |
Niedersachsen | ab 16.3. | bislang nicht |
NRW | ab 16.3. | ja |
Rheinland-Pfalz | ab 16.3. | bislang nicht |
Saarland | ab 16.3. | bislang nicht |
Sachsen | ab 16.3. Schulpflicht aufgehoben | bislang nicht |
Sachsen-Anhalt | ab 16.3. | bislang nicht |
Schleswig-Holstein | ab 16.3. | bislang nicht |
Thüringen | ab 17.3. | bislang nicht |