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SARS-CoV-2: Verständnis für Besuchsverbot in Heimen

Das Besuchsverbot in Pflege- oder Altenheimen gilt jetzt für ganz Bayern. Allerdings soll es Ausnahmen aus humanitären Gründen geben.

Von Birgit Fenzel Veröffentlicht:
Durch die Ausbreitung des Coronavirus wird bundesweit über ein Besuchsverbot in Altenheimen und Pflegenheimen diskutiert. Unter anderem in Bayern gilt das Verbot bereits.

Durch die Ausbreitung des Coronavirus wird bundesweit über ein Besuchsverbot in Altenheimen und Pflegenheimen diskutiert. Unter anderem in Bayern gilt das Verbot bereits.

© Jonas Güttler/dpa

München. Wer in Bayern seine Angehörigen in Kliniken, Seniorenheim oder Behinderteneinrichtung besuchen möchte, wird in den nächsten Wochen dies nicht so ohne weiteres können. Zum Schutz vor dem Coronavirus hat die bayerische Staatsregierung – wie unter anderen auch NRW – ein Besuchsverbot für Pflege- und Altenheime beschlossen.

„Wir schränken deutlich das Besuchsrecht ein: in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen und auch in Altenheimen und Behinderteneinrichtungen, denn dort sind Risikogruppen, die wir besonders schützen wollen. Also werden wir dort das Besuchsrecht massiv einschränken, weil wir glauben, das ist eine der wirksamsten Maßnahmen, um auch Schutz zu erreichen“, so der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder (CSU) am Freitagvormittag in einer Pressekonferenz in München.

Ein Besucher am Tag für eine Stunde

Zum Schutz älterer und kranker Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus sollen auch die Besuchsmöglichkeiten in den Kliniken stark eingeschränkt werden, ergänzte die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Pro Patient sei ein Besucher pro Tag für jeweils eine Stunde angestrebt, präzisierte sie. Allerdings seien Ausnahmen aus „humanitären Gründen“ vorgesehen.

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Damit gilt jetzt bayernweit, was einzelne Städte und Landkreise schon seit einigen Tagen praktizieren. So hatte das Landratsamt Ostallgäu bereits am Mittwoch, 11. März, verfügt, dass Besucher Alten- und Pflegeheime, aber auch Krankenhäuser, ohne weiteres nicht mehr betreten dürfen.

„Wir wissen, dass dies für viele Patienten und Heimbewohner eine einschneidende Maßnahme ist, können aber keine andere Entscheidung treffen“, ist in einer Pressemitteilung des Landkreises von der Landrätin Maria Rita Zinnecker (CSU) als Begründung für diesen Schritt zu erfahren. Ausnahmen waren allerdings auch dort vorgesehen, etwa für medizinische Besuche oder von Handwerkern oder von Angehörigen im Notfall.

Appell an die Vernunft

Besuchsverbot – ganz so weit war man beim bayerischen Landesverband der Caritas, zu dem im Freistaat fast 30 Krankenhäuser und rund 250 Alten- und Pflegeheime gehören, bis dato nicht gegangen. „Bislang haben wir an die Vernunft der Menschen appelliert“, sagt Sprecher Tobias Utters auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“. Das habe gut funktioniert.

Denn gerade in den Alten- und Pflegeheimen befinde sich „die besonders vulnerable Zielgruppe. „Daher haben wir Angehörige von Pflegeheimbewohnern, die in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet waren oder Kontakt zu einem Verdachtsfall hatten, gebeten, von einem Besuch abzusehen“, so Utters.

Ministerieller Erlass schafft Klarheit

Maßnahmen wie ein Besuchsverbot seien bis dato rechtlich ausgeschlossen gewesen. „Auch als Hausherr hätten wir ein solches nicht aussprechen dürfen, da in diesem Fall die Persönlichkeitsrechte der Bewohner beschränkt werden“, erklärt der Caritas-Referent. Eine solche Maßnahme könne nur in Absprache mit den Gesundheitsämtern erfolgen – oder durch einen ministeriellen Erlass, wie er jetzt am Freitag beschlossen wurde.

Dass das Besuchsverbot auf Widerstand stoßen wird, damit rechnet der Caritas-Sprecher nicht. Generell herrsche großes Verständnis unter Besuchern und auch Bewohnern der Einrichtungen. „Gerade bei den Älteren, die ja zu den vulnerablen Gruppen gehören, zeigt sich eine große Gelassenheit – wahrscheinlich auch aus Lebenserfahrung“, hat er beobachtet.

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