Einrichtungen nach Wohn- und Teilhabegesetz
Gewaltschutz: NRW richtet Monitoring- und Beschwerdestelle ein
Meldungen und Beschwerden zu freiheitsbeschränkenden und -entziehenden Maßnahmen werden in Nordrhein-Westfalen künftig gebündelt und ausgewertet. So soll die Transparenz erhöht werden.
Veröffentlicht:Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen nimmt das Thema Gewalt bei freiheitsbeschränkenden oder freiheitsentziehenden Maßnahmen in den Blick. Das Landesgesundheitsministerium hat dafür eine neue Monitoring- und Beschwerdestelle eingerichtet. Sie ist bei Claudia Middendorf angesiedelt, der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten.
Dabei geht es um Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz: Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Alten- und Pflegeheime, Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe, Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften, Hospize sowie Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege.
Jährliche Auswertung der Meldungen
Diese Einrichtungen müssen die Veranlassung von freiheitsbeschränkenden oder freiheitsentziehenden Maßnahmen melden. Die Monitoring- und Beschwerdestelle erfasst die Meldungen anonymisiert, wertet sie aus und berichtet dem NRW-Landtag einmal jährlich über die Ergebnisse. Ziel ist die Schaffung von Transparenz in diesem Bereich.
Gleichzeitig nimmt die Stelle Beschwerden von Menschen entgegen, die in diesen Einrichtungen leben oder arbeiten und Gewalt erfahren oder beobachtet haben. „Die Stelle arbeitet dabei vertraulich und auf Wunsch anonym“, teilt das Gesundheitsministerium mit. Sie berät, informiert und unterstützt Hilfesuchende, auch Angehörige können sich an sie wenden. (iss)