Schleswig-Holstein/Hamburg
Im Norden gelten striktere Corona-Maßnahmen
Ministerpräsident Günther sieht sein Bundesland am Anfang eines ungebremsten exponentiellen Wachstums. Deshalb hat er seinem Land strenge Regeln verordnet. Und welche genau?
Veröffentlicht:
Ministerpräsident Günther will mit schärferen Maßnahmen für Schleswig-Holstein Infektionszahlen wie in anderen Bundesländern verhindern.
© Wolfgang Schmidt/dpa
Kiel/Hamburg. Hamburg und Schleswig-Holstein setzen auf striktere Regelungen als auf Bundesebene, um das steigende Infektionsgeschehen einzudämmen. Die Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein appellierten außerdem an die Bevölkerung, mit ihrem Verhalten zur Eindämmung beizutragen.
„Wir stehen unmittelbar am Anfang eines ungebremsten exponentiellen Wachstums“, sagte etwa Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), der die aktuelle Situation mit dem Ausbruch der Pandemie im Frühjahr verglich. Er hält striktere Maßnahmen als auf Bundesebene für gerechtfertigt, um Infektionszahlen wie in einigen anderen deutschen Regionen noch zu verhindern. Als Beispiel nannte Günther Berlin, wo in den vergangenen Tagen der Inzidenzwert in einigen Bezirken auf bis zu 200 gestiegen sei. Zum Vergleich: In Schleswig-Holstein überschritt am 15. Oktober die kreisfreie Stadt Neumünster als erste im Norden den Inzidenzwert von 35.
Erweiterte Maskenpflicht
Schleswig-Holstein hat über die bundesweit geltenden Regeln hinaus die Maskenpflicht in der Gastronomie und auf Wochenmärkten ausgeweitet. In Restaurants muss eine Maske getragen werden, wenn man nicht am Tisch sitzt. Auch auf Wochenmärkten ist die Maske vorgeschrieben. In Regionen wie Neumünster, wo der Wert von 35 überschritten wird, gilt in Schleswig-Holstein schon die bundesweit erst ab einem Wert von 50 vorgeschriebene Sperrstunde von 23 Uhr.
Auch die Regel für Teilnehmerzahlen bei privaten und öffentlichen Feiern ist im Norden schärfer: Schon ab einem Inzidenzwert von 35 dürfen im öffentlichen Raum nur noch maximal 25 und im privaten Raum 15 Menschen an einer Feier teilnehmen. Bei einem Inzidenzwert von 50 sind im öffentlichen Raum nur noch zehn Gäste erlaubt, im privaten Rahmen dürfen diese zehn aus maximal zwei Haushalten kommen. Außerdem hält Schleswig-Holstein an der bundesweit umstrittenen Beherbungseinschränkung für Touristen aus Risikogebieten fest.
Hamburg hatte wie berichtet schon in der Woche eine Ausweitung der Maskenpflicht beschlossen, genauso wie striktere Regeln für Feiern und Veranstaltungen. In der Hansestadt ist der Inzidenzwert von 35 derzeit überschritten. Die Sozialbehörde appellierte eindringlich an die Hamburger, den Arbeitsplatz nicht mit Symptomen aufzusuchen. Begründung: „Immer wieder stellen die Gesundheitsämter fest, dass das Virus über Menschen weitergegeben wurde, die trotz offenkundiger Krankheitssymptome zur Arbeit gegangen waren.“ (di)