KV-Vertreterversammlung
Berlin: Streit um Honorarvertrag geht in die nächste Runde
Die Kassen haben Klage gegen den Schiedsamtsspruch eingereicht. Millionenbeträge fürs laufende Jahr sind damit noch nicht sicher.
Veröffentlicht:Berlin. Die Krankenkassen wehren sich gegen einen Schiedsamtsbeschluss, der Anfang Februar erging. Die darin geregelten Dinge dürfen nun zwar umgesetzt werden, weil die Klage keine aufschiebende Wirkung hat. Dennoch erinnerte Vorstandsmitglied Dr. Bettina Gaber auf der KV-Vertreterversammlung daran, dass das Klageverfahren Finanzrisiken berge: „Zehn Millionen Euro pro Jahr sind ungewiss.“ Als „größten Erfolg“ verbuchte die KV vor zwei Monaten, dass vom Schiedsamt die Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) um immerhin ein Prozent beschlossen wurde. Das bedeute bei einem Jahresvolumen von rund einer Milliarde Euro etwa zehn Millionen Euro mehr für die ambulante ärztliche Versorgung. Ursprünglich hatte die KV eine Anhebung der MGV um 4,5 Prozent angestrebt.
Impfvereinbarung nun mit allen Kassen
Froh ist die Kassenärztliche Vereinigung darüber, dass nach der AOK Nordost nun auch mit den anderen Krankenkassen eine neue Impfvereinbarung abgeschlossen wurde. Ab April werden die bisherigen Impfpreise in Punkte umgewandelt, so dass die Vergütung automatisch jedes Jahr mit der Anhebung des regionalen Punktewertes steigt. Die Honorare für die HPV-, die Vierfach- (MMRV) sowie Sechsfach-Impfungen werden zudem angehoben. Die HPV-Impfung etwa wird künftig mit 9,30 statt 7,83 Euro vergütet.
Vorgesehen ist in der Impfvereinbarung auch ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall, dass die Krankenkassen mit anderen Einrichtungen (etwa Apotheken zur Grippeimpfung) höhere Impfhonorare vereinbaren. Darüber hinaus befindet sich ein „Letter of Intent“ in Abstimmung, der vorsieht, dass die Grippeschutzimpfungen in den Apotheken erst einmal nur in einem Berliner Bezirk ermöglicht werden. Für die dort niedergelassenen Ärzte sollen dann automatisch die gleichen Preise gelten wie für die Apotheken, so Gaber.
Zahl der förderfähigen Facharzt-Weiterbildungsstellen steigt
Verlängert wurden die Vereinbarungen mit den Krankenkassen über die Deckung zusätzlicher Kosten für Hygienemaßnahmen in der Corona-Pandemie. Bis zum 30. Juni bekommen die Praxen beispielsweise für selbstbeschaffte Schutzausrüstung 75 Prozent der Ausgaben rückerstattet Die Zahl der förderfähigen Facharzt-Weiterbildungsstellen in Berlin steigt in diesem leicht auf 88,24 (VZÄ). Die meisten Plätze entfallen auf die Fachgruppe der Gynäkologen. Gefördert werden auch Weiterbildungen in der Pädiatrie, Dermatologie und Ophtalmologie.
Auf der VV stellte der neue Präsident der Berliner Ärztekammer, Dr. Peter Bobbert, die Punkte vor, auf die er in den nächsten Jahren sein Augenmerk richten will. So will Bobbert sein Augenmerk auf die Implementierung der Digitalisierung, auf die Zusammenhänge zwischen Armut und Gesundheit, auf den Klimawandel und auf die Sicherung eines finanziellen Rahmens richten, „damit wir unseren Beruf frei ausüben können“ (juk)