Einmalzahlung möglich
KV Thüringen modifiziert Förderung für Praxisgründer
Praxisgründer in thüringischen Regionen mit drohender Unterversorgung können den Förderbetrag in Einzelfällen auch als Einmalzahlung erhalten. Sie müssen dazu aber mindestens 30 Stunden in der Praxis arbeiten.