Corona-impfunwillige Patienten abgewiesen
KV entrüstet über Morddrohungen gegen Hausarzt
In Niedersachsen ist die Debatte um die COVID-19-Impfung in Morddrohungen gegen einen Hausarzt gemündet. Die KV ist entrüstet, prüft aber auch, ob ein Verstoß gegen das Vertragsarztrecht vorliegt.
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Ein Hausarzt in Niedersachsen hat Patienten abgewiesen, die sich auch nach eingehender Beratung nicht gegen Corona impfen lassen wollten – mit teils verheerenden Folgen.
© Ulrich Stamm / Geisler-Fotopress / picture alliance
Hannover. Der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Dr. Jörg Berling, hat sich schockiert und entrüstet über die Anfeindungen und Bedrohungen gegen einen Hausarzt aus Wallenhorst in Niedersachsen geäußert. „Man kann die Haltung von Dr. Balkau kritisieren“, so Berling, der selbst Hausarzt in Lüneburg ist. „Aber die Beschimpfungen und Gewaltandrohungen bis hin zu Morddrohungen, denen der Kollege Balkau und sein Praxispersonal seit Tagen ausgesetzt sind, überschreiten jedes nachvollziehbare Maß und sind entsetzlich und abstoßend.“
Vertrauensverhältnis gestört?
Niemand sei gezwungen, sich von ihm impfen zu lassen, betonte der Internist und Palliativmediziner Balkau im niedersächsischen Regionalfernsehen „Hallo Niedersachsen“. „Aber wer zu mir kommt, ungeimpft ist, ungeimpft bleiben möchte, mit dem kann ich mir das ganz vertrauensvolle Verhältnis, das zwischen Patient und Hausarzt sein sollte, einfach nicht vorstellen“. Es gebe genug andere Anlaufstellen, jeder könne sich seinen Bäcker, seine Diskothek und seinen Arzt aussuchen, sagte Balkau, „ich will mein Team und meine teils sehr schwer kranken Patienten schützen.“
Der Stein war ins Rollen gekommen, nachdem sich eine Patientin trotz einer Beratung nicht hatte impfen lassen wollen, worauf Balkau das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patientin als zerrüttet ansah und die Frau nicht weiter behandeln wollte.
KV prüft Verstoß gegen Vertragsarztrecht
Zur Diskussion steht nun, ob diese Begründung für die KVN stichhaltig ist, denn das Vertragsarztrecht sieht für Vertragsärzte generell eine Behandlungspflicht vor. Mittlerweile liege auch eine Beschwerde einer Patientin vor, berichtet die KV. Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht prüfe die KVN daher jetzt wie in jedem Beschwerdefall, ob hier ein Verstoß gegen das Vertragsarztrecht vorliegt, teilt die KVN mit. „Dafür stehen uns definierte Verfahren zur Verfügung, nach denen wir vorgehen. Im nächsten Schritt werden wir alle Beteiligten zu dem Vorfall befragen. Erst dann können wir eine juristische Bewertung abgeben“, so Berling.
Berling weiter: „Die Flut von Drohungen und Schmähungen, die über den Kollegen Balkau hereingebrochen ist, stellt eine unerträgliche Vorverurteilung dar, der wir uns als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit aller Entschiedenheit entgegenstellen. Wir alle sind aufgerufen, an den Grundsätzen von Toleranz und Dialogbereitschaft auch in Grenzfragen festzuhalten.“
So steht es im Gesetz: „Die Zulassung bewirkt, dass der Vertragsarzt Mitglied der für seinen Kassenarztsitz zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung wird und zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Umfang seines aus der Zulassung folgenden Versorgungsauftrages berechtigt und verpflichtet ist.“ (§ 95 Abs. 3 S. 1 SGB V)