Rheinland-Pfalz
Kündigung des MDK-Chefs rechtens
Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigt: Die Entlassung des Ex-MDK-Geschäftsführers Zieres ist wirksam.
Veröffentlicht:Koblenz. Die Kündigung des Arbeitsvertrags des langjährigen Geschäftsführers des MDK Rheinland-Pfalz in Alzey, Gundo Zieres, war doch wirksam. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden. Zieres war ab Oktober 1998 Geschäftsführer des MDK Rheinland-Pfalz – zunächst kommissarisch, ab Juni 2000 dann kraft Bestellung. Nachdem der MDK 2013 eine anonyme E-Mail mit verschiedenen Vorwürfen gegen Zieres erhalten hatte, hatte der Verwaltungsrat eine Sonderprüfung eingeleitet. Unter anderem soll er sich danach eine Gehaltszulage von zehn Prozent des Grundgehalts zugewiesen haben. In Kenntnis des Prüfberichts beschloss der Verwaltungsrat am 16. Oktober 2013 die fristlose Kündigung.
Das Landgericht Mainz hatte 2016 die Kündigung noch als verspätet verworfen. Danach hätte der MDK bereits auf den Zwischenbericht der Prüfer im August 2013 reagieren müssen. Auch inhaltlich seien mehrere Kündigungsgründe nicht haltbar.
OLG: Frist wurde eingehalten
Dieses Urteil hat das OLG nun aufgehoben. Mit der Kündigung vom Oktober 2013 sei das Anstellungsverhältnis wirksam beendet worden. Die Zweiwochenfrist sei eingehalten worden. Maßgeblich sei der Tag, an dem der für die Kündigung zuständige Verwaltungsrat in seiner Gesamtheit, von den Gründen erfahren habe. Das sei der 16. Oktober 2013 gewesen. Dabei sei der Verwaltungsrat auch „ohne unangemessene Verzögerung“ einberufen worden.
Inhaltlich betonte das OLG, Verstöße gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zögen sich „wie ein roter Faden“ durch Zieres‘ Tätigkeit. Als Beispiele nannten die Koblenzer Richter die zehnprozentige Gehaltszulage, die vergaberechtswidrige Beschaffung eines Allradschleppers sowie die Beschaffung von Büchern, Notebooks und Smartphones, teilweise auch für die private Nutzung.
Auch die Klage auf Nachzahlung angeblich noch ausstehender Gehälter ging nach hinten los. Nach dem Koblenzer Urteil muss Zieres sogar noch 4236 Euro zurückzahlen sowie seinen Dienstwagen und sein Dienst-Smartphone herausgeben. (mwo)
OLG Koblenz, Az.: 10 U 1133/16