Öffentlicher Gesundheitsdienst

Ministerin Werner lehnt Landesgesundheitsamt für Thüringen ab

Eine koordinierende obere Gesundheitsbehörde sei zwar notwendig, meint Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner. Besser sei aber, das bereits vorhandene Landesamt für Verbraucherschutz zu nutzen.

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Heike Werner (Linke), Gesundheitsministerin von Thüringen, im Plenarsaal des Thüringer Landtags.

Heike Werner (Linke), Gesundheitsministerin von Thüringen, im Plenarsaal des Thüringer Landtags.

© Martin Schutt/dpa

Erfurt. Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner lehnt eine komplett neue Landesbehörde für den öffentlichen Gesundheitsdienst ab. Man sei sich einig, dass es eine koordinierende obere Gesundheitsbehörde brauche, sagte die Linke-Politikerin am Freitag in einer Debatte im Thüringer Landtag. Sie plädiere aber dafür, das bereits vorhandene Landesamt für Verbraucherschutz als Basis dafür zu nutzen.

Werner reagierte damit auf einen Gesetzentwurf der parlamentarischen Gruppe der FDP zur Neustrukturierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Auch Rot-Rot-Grün legte später einen Gesetzentwurf dazu vor.

„Den Vorschlag der FDP, einfach ein zusätzliches Landesamt aufzubauen, das nur den Themenbereich Gesundheit abdeckt, kann ich in diesem Zusammenhang und eben aus den Erfahrungen aus der Pandemie nur ablehnen“, sagte Werner. Sie warnte vor Doppelstrukturen.

FDP: Thüringen hinkt in Sachen ÖGD hinterher

Der Gesundheitspolitiker Robert-Martin Montag kritisierte, Thüringen sei das letzte Bundesland, das keinen gesetzlichen Rahmen für den öffentlichen Gesundheitsdienst habe. Es sei ein Armutszeugnis von Rot-Rot-Grün, trotz eines Landtagsbeschlusses aus dem Jahr 2016 bisher nichts vorgelegt zu haben. Der nun von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Entwurf sei aus FDP-Sicht untauglich, die Strukturen des öffentlichen Gesundheitsdienstes aus dem 20. Jahrhundert ins 21. Jahrhundert zu holen.

Der CDU-Abgeordnete Christoph Zippel monierte, dass die Landesregierung keinen eigenen Entwurf vorgelegt habe. Es sei kein Einzelfall mehr, dass die Fraktionen die Arbeit der Regierung übernähmen. Die Gesetzentwürfe von Rot-Rot-Grün und der FDP wurden in den Gesundheitsausschuss überwiesen. (dpa)

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