Berliner Krankenhausgesellschaft
Mustervertrag soll bei Einsatz von Zeitarbeitskräften für Fairness sorgen
Zeitarbeit stellt die Berliner Kliniken schon wegen der Kosten vor große Probleme. Die dortige Krankenhausgesellschaft hofft, die Situation für die Arbeitnehmer mit einem Mustervertrag zu verbessern.
Veröffentlicht:Berlin. Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) empfiehlt ihren Mitgliedern, künftig bei Geschäften mit Zeitarbeitsfirmen einen Musterrahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung zu verwenden. Kernstück des Vertrags ist den Angaben zufolge die Einigung auf einen Equal-Pay-Grundsatz.
„Damit soll sich der Verleiher nach den Grundsätzen und Tarifbestimmungen des Entleihers richten. Zudem werden Stundenverrechnungssätze und Zulagen für Leasingfirmen auf das 1,5-fache des Stundenlohns gedeckelt“, heißt es in einer Mitteilung der BKG vom Montag. Der Verleiher soll sich zudem dazu verpflichten, während der gesamten Entleihzeit keine Abwerbeversuche gegenüber Klinikpersonal zu unternehmen. Ebenso gehören Regelungen zu Pflichtfortbildungen zum Inhalt. Auch Vertragsstrafen in beide Richtungen sind als Möglichkeit vorgesehen.
Anteil Zeitarbeit weit über Bundesdurchschnitt
Den Angaben der BKG zufolge ist Zeitarbeit in Berlin überdurchschnittlich verbreitet. Der Anteil im Krankenhausbereich betrage 9,4 Prozent und im Bereich der Langzeitpflege 7,6 Prozent, der Bundesdurchschnitt liege dagegen nur bei 3,2 Prozent, so die Krankenhausgesellschaft.
Für die Einrichtungen seien Zeitarbeitnehmer ein Problem, denn jede dieser Kräfte verursache das Zwei- bis Zweieinhalbfache der Kosten einer festangestellten Pflegekraft. Der zusätzliche finanzielle Aufwand werde nicht refinanziert. Bei dem Stammpersonal sorge ein zu starker Einsatz von Zeitarbeitskollegen für Mehrarbeit und Unmut, die Pflegequalität werde zudem beeinträchtigt.
Forderung nach vollständigem Verzicht
Für die Pflegearbeit benötigten die Einrichtungen gut eingearbeitete und aufeinander abgestimmte Teams, so BKG-Geschäftsführer Marc Schreiner. Häufiger personeller Wechsel und mangelnde Kenntnis der Abläufe vor Ort und der Patienten könnten dazu führen, dass Qualitätsstandards nicht eingehalten werden. „Daher ist es richtig, in der Pflege auf Leiharbeit zu verzichten“, so Schreiner.
Die BKG forderte abermals eine klare, spürbar normative Eindämmung von Zeitarbeit in der Pflege. Die Politik scheine den Regulierungsbedarf immerhin zu erkennen. Schreiner verwies auf eine Bundesratsinitiative Bayerns zur Eindämmung von Zeitarbeit, die erwartet wird. Außerdem habe das Bundesgesundheitsministerium einen Gesetzesentwurf zur Eindämmung der Zeitarbeit in der Altenpflege vorgelegt, nach dem Zusatzkosten für die Inanspruchnahme von Zeitarbeitern den Pflegeheimbetreibern nicht mehr vergütet werden können.
Kritik an Gesetzentwurf
Das sei jedoch wenig zielführend, so Schreiner. Gesundheitsminister Lauterbach sorge mit dem Entwurf nämlich dafür, dass Betreiber ihr Versorgungsangebot weiter einschränken müssten. „Deutlich sinnvoller wären hier unter anderem die Begrenzung der Gebühren der Leiharbeitsfirmen, eine Bindung an den Tariflohn des Entleihers sowie eine bessere Kontrolle des Leihpersonals“, so Schreiner.
In einer kürzlich veröffentlichten Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts unter 319 Krankenhäusern mit je mehr als 50 Betten hatten sich 40 Prozent der Häuser für ein Verbot der Leiharbeit von Ärzten und Pflegekräften ausgesprochen. Jedes zweite Krankenhaus hielt zumindest eine stärkere Regulierung der Leiharbeit für angezeigt. (juk)