„Angeblich hoher Prüfaufwand“
Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein warten auf Geld von den Sozialämtern
Der Verband privater Pflegeanbieter sieht die wirtschaftliche Basis einzelner Einrichtungen gefährdet. Der Grund: Die Zahlungen der Sozialämter stehen bei vielen Pflegeeinrichtungen noch aus.
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Die Zahlungsmoral der Sozialämter bringt laut bpa viele Pflegeeinrichtungen im Norden in finanzielle Schwierigkeiten.
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Kiel. Viele Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein warten laut einer Branchen-Umfrage auf Zahlungen der Sozialämter. Das betreffe zwei Drittel aller stationären Pflegeeinrichtungen und ein Drittel der ambulanten Pflegedienste, teilte der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) am Freitag mit.
In einer Umfrage des bpa hätten 130 Einrichtungen im Land konkrete unbezahlte Rechnungen der Sozialhilfeträger in Höhe von fast 1,9 Millionen Euro angegeben. Hochgerechnet auf alle Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein schätzt der bpa die Sozialamtsschulden auf rund 20 Millionen Euro.
„Die Sozialhilfeträger bezahlen ihre Rechnungen nicht und gefährden damit die wirtschaftliche Basis einzelner Pflegeeinrichtungen. Das kann so nicht weitergehen“, kritisierte der schleswig-holsteinische bpa-Landesvorsitzende Mathias Steinbuck. „Wir hören als Ausreden immer wieder den Personalmangel in den Ämtern oder einen angeblich hohen Prüfaufwand.“
Insolvenzen und Schließungen könnten häufiger drohen
Die Einrichtungen müssten pünktlich Gehälter, Mieten, Steuern und Sozialabgaben zahlen. „Wenn sich die Sozialhilfeeinrichtungen über jede vereinbarte Zahlungsfrist hinwegsetzen, kann die Luft da schon einmal dünn werden“, so Steinbuck. Er verwies auf Insolvenzen und Schließungen von Pflegeeinrichtungen in der jüngeren Vergangenheit.
Das Problem wird nach Steinbucks Angaben in der Zukunft noch drängender. Immer mehr Menschen könnten die steigenden Eigenanteile im Heim nicht mehr bezahlen und seien dann auf Sozialhilfe angewiesen. „Wenn sich die Zahlungsmoral der Sozialhilfeträger nicht massiv ändert, bedroht das die wirtschaftliche Stabilität der pflegerischen Versorgung in Schleswig-Holstein.“
Steinbuck forderte Kreise und Kommunen auf, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten während der Bearbeitung einen Teil der Forderungen über Darlehen gegenüber den Antragsstellern zu gewähren. (dpa)