Abschlussbericht vorgelegt
Viele offene Fragen nach Aus der Pflegekammer Schleswig-Holstein
Die Pflegekammer im Schleswig-Holstein ist abgewickelt. Der Abschlussbericht führt die nun offenen Baustellen klar vor Augen.
Veröffentlicht:Neumünster. Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein ist abgewickelt – aber wie geht es weiter? Ein Abschlussbericht der Körperschaft gewährt Einblick in den kurzen Auftritt „der Pflegenden auf der Bühne der Entscheidungen“, wie es die Kammer ausdrückt. Er zeigt aber auch, wie zahlreich die jetzt offenen Fragen und noch zu erfüllende Aufgaben für die Berufsgruppe sind.
Wer stellt eine neutrale Ethikberatung in der Pflege sicher? Eine Frage, mit der sich die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein beschäftigt hatte – schließlich war dies gesetzlich gefordert. Inzwischen ist die Kammer Geschichte und nicht nur zu diesem Thema ist nun die Landespolitik gefordert.
Ein Beispiel von vielen, die im Abschlussbericht der aufgelösten Kammer zu finden sind. „Offene Aufgaben und Fragen warten auf kluge Lösungen und Antworten – der Druck auf die Pflegefachpersonen und die für die Versorgung verantwortlichen Akteure ist groß“, heißt es.
Die früheren Kammer-Verantwortlichen verstehen den Bericht auch als ein „Aufgabenheft für nachfolgende Akteure“, die sich um berufsständische Themen der Pflege und um die Sicherstellung einer guten pflegerischen Versorgung der Bevölkerung kümmern müssten. Offen ist zum Beispiel, wer als Ansprechpartner die Perspektive der Pflegenden in zahlreichen Fragen rund um deren Beruf vertritt. Für noch zu erledigende Aufgaben sind im Abschlussbericht viele weitere Beispiele aufgeführt, darunter unter anderem:
- Die Berufsordnung: Dafür erforderliche Vorarbeiten wurden durch einen Ausschuss für Berufsfeldentwicklung geleistet und ein Entwurf vorgelegt. Die Landesregierung sollte die Berufsordnung aus Sicht der Verantwortlichen nun fertigstellen und verabschieden. Zu regeln sei außerdem, wie die Einhaltung einer Berufsordnung ohne eine Kammer als Standesaufsicht sichergestellt wird.
- Die Rahmenweiterbildungsordnung: Diese wurde von den Kammergremien erstellt und sollte für alle pflegerischen Weiterbildungen gelten. Auch eine Weiterbildungsverordnung für die Kinderkrankenpflege wurde auf den Weg gebracht – nach eigenen Angaben bundesweit einmalig. Dieses Konzept müsse zusammen mit Experten weiterentwickelt und von der Landespolitik verabschiedet werden, heißt es im Bericht.
- Austausch und Wissenstransfer: Bis zur Pandemie geschah dies über einen Landespflegekongress, organisiert durch eine Kooperation der Pflegeberufekammer mit anderen Akteuren. Der Kongress stieß vor der Pandemie auf hohe Resonanz – rund 250 Interessierte kamen 2019.
- Eine Anlaufstelle oder ein Integrationsbeauftragter des Landes, um eine nachhaltige Integration ausländischer Pflegefachpersonen in Schleswig-Holstein zu fördern. Die Kammer hatte in einem Positionspapier Voraussetzungen zur Integration ausländischer Pflegepersonen aufgezeigt.
- Die weitere Begleitung der Digitalisierung mit speziellem Blick aus der Pflege sieht Schleswig-Holstein zwar in Händen der Bundespflegekammer. Geklärt werden müsse für den Norden aber, welche Institution dort die Qualifikationsvoraussetzungen zur Herausgabe und Nutzung der elektronischen Heilberufeausweise bestätigt und wer die dazugehörigen Weiterbildungsmodule konzipiert. Die Kammer hatte Stellungnahmen und Positionspapiere zur Digitalisierung auf den Weg gebracht.