Das neue Jahr beginnt

18 Dinge, die sich 2020 ändern

Terminvergabe 24/7 beim Arzt, Kassenbonpflicht und sinkende Mehrwertsteuer für Hygieneprodukte: 2020 ändert sich eine ganze Menge. Betroffen sind Millionen Menschen.

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Große Sprünge? – Die Bundesregierung hat für das Jahr 2020 zumindest etliche Änderungen per Gesetz initiert.

Große Sprünge? – Die Bundesregierung hat für das Jahr 2020 zumindest etliche Änderungen per Gesetz initiert.

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Berlin. Mehr Geld für Rentner und Azubis, günstigere Bahnfahrten und eine viel diskutierte Kassenbonpflicht: Die Bundesregierung hat für das kommende Jahr viele Änderungen auf den Weg gebracht – auch im Bereich Gesundheit. Was sich für die Menschen in Deutschland 2020 ändert:

  • RENTEN: Die rund 21 Millionen Rentner können sich auch im kommenden Jahr auf deutlich steigende Bezüge freuen. Zum 1. Juli 2020 dürften die Renten in Westdeutschland um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent steigen. Außerdem sollen auf Betriebsrenten weniger Krankenkassenbeiträge gezahlt werden.
  • KASSENBONPFLICHT: Ob in der Apotheke, beim Friseur oder in Pommes-Buden: Überall gilt ab Januar eine Kassenbonpflicht. Wenn die Händler über elektronische Kassensysteme verfügen, dann müssen sie den Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Der Gesetzgeber will damit Steuerbetrug mit Mogelkassen einen Riegel vorschieben. Wichtig für die Verbraucher: Der Kunde muss den Beleg – im Gegensatz zu einigen anderen Ländern - nicht mitnehmen.
  • MASERN-IMPFPFLICHT: Zum besseren Schutz vor Masern hat der Bundestag ein Gesetz für eine Impfpflicht beschlossen. Es soll zum 1. März 2020 in Kraft treten. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld.
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  • PATIENTEN: Bei akuten Gesundheitsproblemen und der Suche nach Arztterminen können Kassenpatienten ab 1. Januar zum Telefon greifen: Die bisher außerhalb der Praxiszeiten zu nutzende Nummer 116 117 startet als Rund-um-die-Uhr-Service. Patienten sollen eine erste Einschätzung bekommen, wie dringlich sie behandelt werden müssen – und in eine Praxis oder Klinik weitergelotst werden. Verzahnt werden soll dies mit bestehenden Servicestellen, die freie Termine vermitteln.
  • GESUNDHEITS-APPS: Patienten sollen bestimmte Gesundheits-Apps fürs Handy als ärztliche Verschreibung von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Dabei geht es etwa um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen. Das Gesetz soll im Januar in Kraft treten.
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  • HEBAMMEN-AUSBILDUNG: Hebammen erlernen ihren Beruf in Zukunft im Rahmen eines Hochschulstudiums. Die Ausbildung besteht ab 2020 aus einem drei- bis vierjährigen Bachelor-Studium mit hohem Praxisanteil und einer staatlichen Abschlussprüfung.
  • AUSBILDUNGSDULDUNG: Das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung erlaubt Flüchtlingen ab dem 01. Januar, nach einer dreijährigen Ausbildung für zwei Jahre in eine reguläre Beschäftigung in Deutschland zu wechseln.
  • AUSLÄNDISCHE FACHKRÄFTE: Qualifizierten Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab 1. März 2020 den Weg nach Deutschland erleichtern. So sollen Visaverfahren beschleunigt und die Möglichkeiten verbessert werden, dass Fachkräfte Deutsch lernen. Auch sollen Berufsabschlüsse leichter als bisher anerkannt werden.
  • MINDESTLOHN: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde.
  • AZUBI-MINDESTLOHN: Jeder, der im kommenden Jahr eine Berufsausbildung beginnt, soll nun mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr bekommen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es mehr.
  • SOZIALES: Mehr Geld gibt es auch für Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld-Empfänger: ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen um 1,88 Prozent. Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sinkt im neuen Jahr von 2,5 auf 2,4 Prozent.
  • FAMILIE: Familien mit geringen Einkommen werden entlastet - unter anderem mit höheren Kinder- und Grundfreibeträgen. Der Kinderfreibetrag steigt um 192 Euro auf 7812 Euro, der Grundfreibetrag um 240 Euro auf 9408 Euro. Teil der Entlastung ist außerdem eine Schwächung von Effekten der „kalten Progression“, die Einkommenszuwächse wegen inflationsbedingt steigender Preise zum Teil „auffrisst“.
  • REISEN: Die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr sinkt 2020 ebenfalls von 19 auf 7 Prozent. Dadurch fallen die Preise um rund 10 Prozent. Die Bahn hat angekündigt, die Reduzierung eins zu eins an die Kunden weitergeben zu wollen. Die Luftverkehrsteuer soll hingegen ab April 2020 deutlich steigen. Bis zu 59,43 Euro sollen je nach Distanz fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang. Mit der Neuregelung sollen nicht zuletzt Dumpingpreise bei Flugtickets verhindert werden.
  • STEUER-REDUZIERUNG: Für Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden sowie für Toilettenpapier werden ab Januar nur noch 7 statt bislang 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Auch für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher sinkt die Mehrwertsteuer auf 7 Prozent.
  • GEBÄUDESANIERUNG: Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.
  • WOHNGELD: Menschen mit wenig Einkommen bekommen im neuen Jahr mehr Wohngeld. Für einen Zwei-Personen-Haushalt, der bereits vor der Reform Wohngeld erhalten hat, steigt der Betrag von bisher 145 Euro im Monat auf etwa 190 Euro. Das Gesetz schreibt darüber hinaus vor, dass das Wohngeld alle zwei Jahre an steigende Miet- und Verbraucherpreise angepasst wird.
  • SOLDATEN: Bundeswehr-Soldaten können ab Anfang Januar in Uniform alle Züge der Bahn kostenfrei für dienstliche und private Fahrten nutzen. Das sieht eine Vereinbarung zwischen dem Verteidigungsministerium und dem Unternehmen vor. Die Regelung gilt sowohl für den Fernverkehr als auch für Regionalzüge. Ziel sei es nicht zuletzt, die Bundeswehr im öffentlichen Leben präsenter zu machen, hieß es aus der Politik.
  • DIGITAL-RADIO: Das Digitalradio kommt: Ab dem 21. Dezember 2020 müssen Radios in Neuwagen den Empfang von DAB+ (Digital Audio Broadcasting) ermöglichen. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Bislang ist auch in vielen neuzugelassen Autos nur ein analoges UKW-Radio vorhanden. Erst knapp 7 Millionen Autos in Deutschland sind mit DAB+ ausgestattet. (dpa)
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