Amoklauf - Klinik kann kein Hort völliger Sicherheit sein
Die Polizei reagiert blitzschnell - und verhindert bei einem Amoklauf in einer Lörracher Klinik Schlimmeres.
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Ende eines Amoklaufs: Polizeibeamte stehen am Sonntag in Lörrach vor dem St. Elisabethen-Krankenhaus.
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LÖRRACH (fuh/dpa). Sie tötet zunächst ihren Mann und ihren Sohn, läuft in eine gegenüber vom Tatort gelegene Klinik, erschießt dort einen Pfleger, verletzt insgesamt 15 Menschen und wird schließlich von der Polizei erschossen. Nach dem Amoklauf einer 41-jährigen Juristin am Sonntag in Lörrach werden auch Fragen zur Sicherheit in deutschen Kliniken laut: Hätte sich ein Eindringen der Täterin ins Katholische Elisabethen-Krankenhaus Lörrach durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen verhindern lassen?
"Krankenhäuser sind öffentliche Gebäude, so ein Fall hätte auch auf der Straße passieren können", stellt Annette Baumer von der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) und fragt: "Wie soll das verhindert werden?"
"Jede Klinik hat interne Sicherheitsregeln"
Moritz Quiske, Pressesprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft, legt Wert auf eine Differenzierung zwischen externen und internen Sicherheitsvorkehrungen. "Jede Klinik hat natürlich interne Regeln", sagt er. "Das gilt zum Beispiel für die Sicherheit in der geschlossenen Psychiatrie und in Intensvstationen." Klar sei auch, dass etwa Personaleingänge Sicherheitsstandards hätten. "Einheitliche bundesweite Konzepte, um solche externe Bedrohungen abzuwenden, gibt es aber nicht", so Quiske im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".
Bei Notfällen und möglichen Katastrophen - wie etwa Bränden - sind Kliniken aber grundsätzlich in lokale Vorsorgekonzepte eingebunden.
Klar ist inzwischen, dass der rasche Einsatz der Polizei auf einem neuen Konzept basiert, das nach dem Amoklauf im baden-württembergischen Winnenden entwickelt wurde. Dass es im Ernstfall grundsätzlich auch in den Kliniken im Südwesten eingesetzt wird, war bei der BWKG aber offenbar nicht bekannt
Wer haftet für den Tod des Pflegers - eine weitere Frage, die sich nach dem Amoklauf stellt: "Er ist offensichtlich in Ausübung seiner Arbeit umgekommen. Dann wäre unfallrechtlich der Arbeitgeber zuständig", erläutert Quiske. Hier sei im Zweifelsfall eine entsprechende Versicherung leistungspflichtig. "Es macht aber überhaupt keinen Sinn, darüber voreilig zu spekulieren", so der DKG-Sprecher, "denn viele Details zum Unglück liegen noch völlig im Dunkeln".
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