Nach Flugzeugabsturz
Bürokratische Hürden für trauernde Angehörige
Nach dem Absturz des Germanwings-Flugzeugs kommen auf die trauernden Angehörigen auch große organisatorische Probleme zu: Ihre Verwandten gelten bis zur eindeutigen Identifizierung zunächst als vermisst. Bei der Koordinierungsstelle NOAH gibt es Unterstützung.
Veröffentlicht:BERLIN. Nach dem Absturz des Germanwings-Flugzeugs mit vermutlich 150 Toten werden die Angehörigen und Freunde der Opfer derzeit von professionellen Helfern betreut.
In Deutschland werden jene von der Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vermittelt, die wiederum dem Bundesinnenministerium unterstellt ist.
Die NOAH hat eine Krisenhotline eingerichtet (030-50003000), unter der die Angehörigen der Absturz-Opfer 24 Stunden am Tag Hilfe finden.
Psychosoziale Unterstützung und Hilfe bei der Bürokratie
Die Koordinierungsstelle vermittelt bundesweit psychosoziale Unterstützungsangebote, nicht allein für die Angehörigen in Deutschland, sondern auch für deutsche Familien und Freunde der Opfer in Barcelona.
Sie berät die Familien darüber hinaus in allen administrativen Fragen - von der erforderlichen Vermisstenanzeige bis hin zu Versicherungsfragen.
Tatsächlich gelten die Opfer des Flugzeugunglücks bis zu ihrer Identifizierung und der Feststellung ihres Todes als vermisst und werden auf einer Suchliste geführt.
Ihre Familien, Freunde oder Kollegen müssen daher bei der örtlichen Polizeidienststelle zunächst eine Vermisstenanzeige aufgeben, die von dort an das Bundeskriminalamt weitergeleitet wird.
Für eine spätere Identifizierung benötigt die Polizei Fotos, Fingerabdrücke, Haare oder das Zahnschema der Opfer.
Die NOAH rät ferner dazu, schon frühzeitig alle Personen, die in Verbindung mit dem Vermissten standen, sowie alle relevanten Stellen und Institutionen über das Unglück zu informieren.
Bei Nicht-Identifizierung greift das Verschollenengesetz
Bleibt ein Opfer vermisst und wird sein Leichnam weder gefunden noch identifiziert, greift das Verschollenengesetz, nach dem der Vermisste nach einem gewissen Zeitraum (in der Regel nach zehn Jahren) für tot erklärt werden kann.
Bei internationalen Katastrophen liegt eine sogenannte Gefahrverschollenheit vor, wie beispielsweise nach dem verheerenden Tsunami im Dezember 2004.
Damals erfolgten die Todeserklärungen nach Ablauf eines Jahres, bei Schiffsunglücken auf See können Verschollene nach sechs Monaten, bei Flugzeugabstürzen schon nach drei Monaten für tot erklärt werden.
Eine Todeserklärung ist nötig, um eine Sterbeurkunde zu erhalten, die wiederum Voraussetzung für die Beantragung des Erbscheins ist.
Erklärt ein Gericht ein verschollenes Unglücksopfer für tot, so wird als Todeszeitpunkt rückwirkend der "Beginn der Lebensgefahr" festgelegt.
Todeserklärung, Sterbeurkunde, Krankenversicherung
Wo Angehörige die Todeserklärung beantragen können, welche Behörde die Sterbeurkunde ausstellt, welche finanziellen Ansprüche Hinterbliebene haben, wann der Krankenversicherungsschutz endet - all diese Fragen werden in dem Informationsleitfaden der Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe beantwortet.
Zusätzlich gibt es Adressen und Links, beispielsweise zur Identifizierungskommission des BKA, zu Gesetzestexten oder zur Bundesrechtsanwaltskammer.
Derzeit hilft die NOAH in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und mit logistischer Unterstützung des Technischen Hilfswerks (THW) bei der Zusammenstellung und Vermittlung von einsatzerfahrenen Kriseninterventionsteams, die die Hinterbliebenen am Unglücksort in den französischen Alpen betreuen.
An Seelsorger, psychosoziale Dienste und Lagezentren wurden darüber hinaus mehrsprachige Informationsbroschüren zum Umgang mit belastenden Situationen für Angehörige, Jugendliche und Kinder verteilt.
Weitere Informationen gibt es unter www.bkk.bund.de.