Folgen radioaktiver Strahlung - Tipps der WHO

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Welche Folgen radioaktiver Strahlung möglich sind und was dagegen schützt, erläutert die WHO.

Was sind akute Gesundheitsgefahren durch radioaktive Strahlung?

Übersteigt die Strahlenbelastung ein Sievert (das 300-fache der natürlichen Strahlung im Jahr), kommt es zu Symptomen wie Hautrötungen, Haarausfall und Verbrennungen sowie zur akuten Strahlenkrankheit. Dabei wird das blutbildende System im Knochenmark geschädigt. Bei höheren Dosen (über 10 Sv) werden Gastrointestinal- und Herz-Kreislauf-Organe angegriffen. Solche Strahlendosen sind weniger bei der Bevölkerung und eher bei Rettungskräften und Arbeitern in den Kernkraftwerken zu erwarten.

Was sind die Langzeitfolgen radioaktiver Strahlenbelastung?

Das Risiko für Krebs wird erhöht. Unter den Überlebenden der Atombombenangriffe stieg wenige Jahre später die Rate von Leukämie an; das Risiko für andere Krebsformen erhöhte sich mehr als zehn Jahre später. Radioaktives Jod kann bei Reaktorunfällen freigesetzt werden. Wird es eingeatmet oder geschluckt, reichert es sich besonders bei Kindern und jungen Erwachsenen in der Schilddrüse an und erhöht dort das Risiko für Krebs. Die Gefahr lässt sich durch Einnahme von Jodkalium-Tabletten verringern.

Welche Maßnahmen sind wichtig?

Strahlenbelastung vermeiden! Die Region im Umkreis von 20 Kilometer um die Kernkraftwerke in Fukushima wurde daher evakuiert. Zudem werden bei Kontaminationen Jodtabletten verteilt. Auch könnte es Beschränkungen bei Lebensmitteln geben: Belastete Produkte aus der Region der Kernkraftwerke könnten aus dem Verkehr gezogen werden. Die Bevölkerung ist aufgerufen, sich kontinuierlich zur Situation über Radio, TV und Internet zu informieren. Einnahme von oder Bevorratung mit Jodtabletten sollte nur auf Behördenrat erfolgen.

Welchen Strahlen sind wir ausgesetzt?

Die Atomkatastrophe in Japan wirft viele Fragen auf. Zwei ganz wichtige: Was ist das für eine Strahlung, der Menschen ausgesetzt sind? Und wo begegnet uns auch im Alltag radioaktive Strahlung? Die WHO versucht, Antworten zu geben.

Welche Art von Strahlung entsteht?

Wenn bestimmte Atome zerfallen, natürlich oder durch künstliche Prozesse, setzen sie Energie frei, die so genannte ionisierende Strahlung (IR). Diese Strahlung kann in Form von elektromagnetischen Wellen (Gamma- oder Röntgenstrahlen) oder in Form von Teilchen übertragen werden (Neutronen, Beta- oder Alpha-Teilchen). Atome, die strahlen, werden als Radionuklide bezeichnet.

Wann sind Menschen gewöhnlich ionisierender Strahlung ausgesetzt?

Jeder von uns ist tagtäglich einer natürlichen Strahlung aus dem Weltraum, aber auch aus anderen natürlichen radioaktiven Quellen, die sich im Boden, Wasser und der Luft befinden, ausgesetzt. Die Hauptquelle dieser natürlichen Strahlung sind Radongase. Aber auch diverse medizinische Geräte wie etwa Röntgengeräte geben Strahlung ab. Im Schnitt ist ein Mensch pro Jahr einer radioaktiven Strahlung von ungefähr 3,0 Millisievert ausgesetzt. 80 Prozent davon stammen aus natürlichen Quellen, 19,6 Prozent gehen auf Medizingeräte zurück, 0,4 Prozent auf andere künstliche Strahlung.

Wie wird die radioaktive Strahlung vom Körper aufgenommen?

Es ist möglich, dass radioaktives Material eingeatmet oder verschluckt wird, oder über Wunden in den Körper gelangt. Hierbei spricht man von einer inneren Kontamination. Es ist aber ebenso möglich, dass sich radioaktives Material auf der Haut oder Kleidung festsetzt. Diese so genannte externe Kontamination lässt sich häufig vom Körper abwaschen.

Wie sieht die Strahlenbelastung im Falle eines Unfalls in einem Atomkraftwerk aus?

Gibt es Störfälle in einem Atomkraftwerk, kann radioaktive Strahlung oder radioaktives Material in die Umwelt des Kraftwerks gelangen. Gesundheitliche Schäden gehen vor allem von zwei Radionukliden aus: radioaktivem Caesium und radioaktivem Jod. Die Bevölkerung kann geschädigt werden, indem sie diese Substanzen über die Luft, verseuchte Lebensmittel oder verseuchtes Wasser aufnimmt.

www.who.int

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Kommentare
Dr. Joachim Malinowski 29.03.201111:08 Uhr

Gesetzlich vorgeschriebener Hilfs-Fond für alle AKW-Betreiber

Ich plädiere für die sofortige gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines europäischen Hilfsfonds für die Opfer von AKW-Katastrophen.

Die AKW-Betreiber mit ihren milliardenschwerden Gewinnen sollten finanziell dazu verpflichtet werden, für Endlagerung, Schäden und die Folgen in der Umwelt an der Menschheit durch den Betrieb ihrer AKWs aufzukommen.

Vielleicht dämpft das auch ein wenig den Enthusiasmus der bisher Unbelehrbaren, wenn die Gewinne gegen die Schäden gegengerechnet werden.

Ich vermute dabei, dass die Schäden an der Bevölkerung und der Natur die Gewinne schon im "Normalsbetrieb" übertrifft, so dass die Entscheidung leichter fallen wird, diese Technologie wegen Unrentabilität zu verlassen.

Wenn ich als Bürger meine Nachbarn durch z.B. eine Photovoltaikanlage oder Windkraftwerk schädige, muss ich auch selbst dafür aufkommen oder mich entsprechend versichern.

Gleiches sollte unbedingt für die AKW-Betreiber gelten.

Und dann sollte man natürlich so schnell wie möglich (und es geht immer schneller als man jetzt noch behauptet, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist...) diese hochrisikoreiche und letztendlich immer tödliche / lebensverkürzende Technologie von der Erde verbannen.

Es gibt schon längst genügend bessere Alternativen!







Dr. Thomas Georg Schätzler 16.03.201116:41 Uhr

WHO empfiehlt: Strahlenbelastung vermeiden! Da können sich die Verstrahlten ja gleich erschießen?

Bedaure, liebe WHO, Ihre "Tipps" bei "Folgen radioaktiver Strahlung" erinnern fatal an den therapeutischen Nihilismus in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bei Tuberkulose. Damals war der Aufenthalt im Höhenluftkurort Davos/Schweiz das Nonplusultra.

Literarisch verewigt in dem Roman "Der Zauberberg" von Thomas Mann, veröffentlicht 1924, inspiriert durch die Tuberkuloseerkrankung und -behandlung seiner Ehefrau Katia.

Freundliche, kollegiale Grüße, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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