116. Deutsche Ärztetag
Harte Debatten, Limo, weißer Rauch
Für zwei Tage lag der Petersplatz gedanklich in Hannover: Bis der Streit um die Weiterbildung sich in "weißem Rauch" auflöste.
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Der Regenschirm war ein wichtiges Utensil für die Delegierten des 116. Deutschen Ärztetages.
© Frank-Michael Preuss
HANNOVER. Freitag, 9:47 Uhr: Die Temperatur im Plenum des Deutschen Ärztetags ist deutlich abgekühlt. Doch das liegt nicht am anhaltenden Regen in Hannover.
Vielmehr wurden in letzter Sekunde brenzlige Passagen aus dem KBV-Antrag zur ambulanten Pflichtweiterbildung noch entschärft.
Rückblick: Am Mittwoch bringen KBV-Chef Dr. Andreas Köhler und Dr. Andreas Botzlar vom Marburger Bund die Stimmung zum Kochen.
"Nur über unsere Leiche" komme der Antrag durch, poltert der MB-Vize. Donnerstagmittag ist der Siedepunkt erreicht: Die Absprache unter den Lagern gleicht einer Papstwahl.
"Wir müssen sehen, dass bald weißer Rauch aufsteigt", mahnt Ärzte-Chef Prof. Frank-Ulrich Montgomery. Über sechs Stunden schreibt die eingesetzte Arbeitsgruppe am Antrag "IV-38 neu".
Immer Streit um Weiterbildung
17:58 Uhr: Das iPhone des BÄK-Präsidenten klingelt - es ist die "Sixtinische Kapelle". Der Kompromiss steht: "Was ambulant gelernt werden kann, wird ambulant vermittelt. Was stationär gelernt werden kann, bleibt stationär", bringt es MB-Chef Rudolf Henke auf den Punkt.
Weiterbildung ist immer ein Streitthema. Die Debatte dieses Jahr sticht aber heraus. Die gut 100 Reden waren emotional wie selten und stellten so anderes in den Schatten.
Dabei mangelte es nicht an spannenden Themen: Armut und Gesundheit, Priorisierung von Leistungen oder Kommerzialisierung der Medizin.
Doch die Positionen der Ärzte sind oft wenig überraschend: Contra gesundheitliche Ungleichheit und Skandalisierung des Berufsstandes, für die Wiederherstellung der Therapiefreiheit.
Auch die Rede von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bot wenig Neues. Einig ist man sich über den Erhalt von GKV und PKV. Dissens gibt es etwa bei der Korruption: Unterschiedlicher Meinung ist man darüber, in welchem Gesetzbuch ein Straftatbestand geschaffen werden soll.