Kommentar zu Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt
Integration und Qualifikation
Unter den nach Deutschland geflüchteten Menschen sind einige, die im Gesundheitswesen gearbeitet haben und für eine Tätigkeit in Kliniken, Pflegeheimen oder Praxen geeignet wären. Nur wer und mit welcher Qualifikation?
Das bleibt noch zu lange unbekannt, weil es bei der Ankunft nicht erhoben wird, weil die Masse der ankommenden Menschen die Behörden überfordert und weil die Angaben schwer überprüfbar sind. Diese Erkenntnis darf die Bemühungen um die Integration nicht lähmen, sondern muss dazu führen, dass sie intensiviert werden.
Arbeitgeber und Behörden haben ein gemeinsames Interesse, dass die Integration in den Arbeitsmarkt gelingt - also sollten sie eng kooperieren. Eine der spannendsten Fragen dabei: Wie lassen sich Hemmnisse abbauen, ohne die uns wichtigen Anforderungen aufzuweichen?
Die Kriterien etwa zur Erteilung der Approbation sind kein Selbstzweck, sondern dienen dem Schutz der Patienten. Hier ist genauso wenig Spielraum wie bei der Beschäftigung im Mindestlohnsektor. Die von uns gesetzten Grenzen nach unten dürfen nicht angetastet werden, etwa indem eingewanderte Pflegekräfte länger als drei Monate als Praktikanten deklariert werden, um Lohnkosten zu sparen.
Die Integration wird nur gelingen, wenn für alle die gleichen Maßstäbe gelten.
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