Anti-Doping-Gesetz

Meilenstein oder Totalpleite?

Der Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz wird von Politikern, Sportlern, Funktionären und Wissenschaftlern völlig unterschiedlich beurteilt.

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Das Anti-Doping-Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Das Anti-Doping-Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

© AllebaziB / fotolia.com

BERLIN. Die Initiatoren des geplanten Anti-Doping-Gesetzes nennen ihren Entwurf einen "Meilenstein", Kritiker wie der Molekularbiologe Werner Franke schlicht "Volksverarschung".

Nach Spanien, Frankreich, Italien, Belgien, Österreich, Dänemark, Schweden, Griechenland und der Türkei verschärft nun auch Deutschland mit einem eigenen Gesetz die Sanktionen gegen Leistungsmanipulation im Spitzensport und schafft damit erstmals die Voraussetzung dafür, dass auch dopende Sportler strafrechtlich verfolgt werden können.

Der Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes, das vom Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht und das voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll, sieht für Athleten, die des Dopings überführt werden, eine Höchststrafe von bis zu drei Jahren Gefängnis vor.

Das ist eine deutliche Verschärfung zum bestehenden Arzneimittelgesetz, das Eigendoping strafrechtlich als Selbstschädigung betrachtet und damit nicht ahndet. Von der Neuregelung betroffen sind 7000 Kader-Athleten, die von der Nationalen Anti-Doping Agentur (Nada) kontrolliert werden.

Zudem wird schon der Besitz von Dopingpräparaten unter Strafe gestellt, unabhängig von der Menge. Den Hintermännern drohen bei schweren Vergehen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.

Nada und Staatsanwaltschaften sollen enger kooperieren, indem sie beispielsweise Informationen über dopende Athleten und deren Hintermänner austauschen.

Ein bislang wenig beachteter Punkt: In der Packungsbeilage relevanter Arzneien soll künftig ein Hinweis stehen, dass "die Anwendung des Arzneimittels bei Dopingkontrollen zu positiven Ergebnissen führen" kann.

"Kampfansage an Doper"

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nannte das geplante Gesetz eine "Kampfansage an Doper".

Die Athletenkommission des Deutschen Olympischen Sport-Bundes (DOSB) begrüßte zwar "die Initiative der Bundesregierung zu einem scharfen Anti-Doping-Gesetz", verlieh aber gleichzeitig ihrer Hoffnung Ausdruck, "dass der Deutsche Bundestag entsprechend den Zielstellungen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien darin nichts beschließt, was die Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit gefährden oder schwächen könnte".

Das Dopingkontrollsystem der Nada und die "harten Sanktionen der Sportgerichtsbarkeit" seien "schneller und effektiver als die auf der Unschuldsvermutung aufbauenden staatlichen Strafandrohungen".

Auch der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes, Michael Vesper, befürchtet durch das geplante Gesetz eine Aufweichung der Sportgerichtsbarkeit und damit gar eine Schwächung des Anti-Doping-Kampfes insgesamt.

Während er die strafrechtliche Verfolgung der Hintermänner (Händler, Beschaffer, Betreuer, Ärzte) ausdrücklich begrüßt, lehnt er die juristische Bestrafung dopender Athleten ab und begründet dies mit einem immanenten Widerspruch: Vom Gericht könne ein Sportler nur bestraft werden, wenn ihm Vorsatz zum Doping nachgewiesen werden könne, im Sport hingegen gelte die Beweislastumkehr, hier müsse ein Athlet bei positiver Dopingprobe seine Unschuld beweisen.

Das könne zu unterschiedlichen Urteilen und damit zu Schadenersatzforderungen von Sportlern führen, die ein Sportgericht zwar gesperrt, das staatliche Gericht dann aber jedoch freigesprochen habe.

Strafandrohung gegen Ärzte

Schärfere Kritik kam vom Heidelberger Molekularbiologen und Dopingbekämpfer Werner Franke. Er nannte die Gesetzesvorlage "entweder total dumm oder total hinterhältig", da sich das Gesetz nur gegen wenige gut verdienende Spitzensportler richte und die vielen dopenden Amateure und Freizeitsportler ausnehme.

Außerdem laufe die Strafandrohung gegen Ärzte völlig ins Leere, wenn sich jene auf ihre Schweigepflicht berufen könnten.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz hält das geplante Gesetz für verfassungswidrig, weil es einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Datenschutzgrundrecht der Sportler darstelle. (smi)

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