Organspende
Muhammet ist gestorben
Der zweijährige Muhammet ist in der Türkei seinem schweren Herzleiden erlegen. Das teilte der Anwalt der Familie mit.
Veröffentlicht:ISTANBUL. Der monatelange Kampf um ein Spenderherz war vergeblich. Der schwer kranke Muhammet Eren ist in der Türkei gestorben.
Das Kind war Ende März nach Gießen gebracht worden, um auf die Warteliste für eine Transplantation aufgenommen zu werden. Doch wegen eines Hirnschadens lehnten die Experten des Uniklinikums ab. An dem Fall entzündete sich eine emotionale Debatte über die Richtlinien des deutschen Transplantationsgesetzes.
Eigentliches Problem ist und bleibt aber nach Auffassung von Medizinern der hierzulande besonders eklatante Organmangel.
"Es ist immer traurig, wenn ein Kind stirbt", sagt der Hamburger Herzchirurg Hermann Reichenspurner. «Doch 25 Prozent der Patienten auf der Warteliste sterben, bevor sie transplantiert werden können." Solange etwas so knapp sei, wie derzeit Spenderorgane in Deutschland, müsse die Verteilung streng geregelt werden.
Der aktuelle Stand der Richtlinien sei damit gerechtfertigt, wonach auch die Erfolgsaussichten darüber entscheiden, wer in den Kreis der Wartenden aufgenommen wird - und wer nicht.
Diskussionen bei Facebook
Die Nachricht vom Tod des Jungen löste bei Facebook erneut eine Diskussion über die Entscheidung der Klinik aus. Unterstützer der Eltern hatten in dem sozialen Netzwerk einen Account mit vielen Fotos des Kleinkinds in seinem Krankenbettchen angelegt und darauf gedrungen, Muhammet Eren zu operieren.
Mehr als hunderttausend Nutzer folgten dem Account, einige beschimpften die Gießener Ärzte nun erneut.
Sogar vor Gericht waren die Eltern des Zweijährigen gezogen, die Klage wurde aber abgewiesen. Der Fall zeige, «dass der Rechtsschutz schwer kranker Patienten im System des deutschen Transplantationsgesetzes völlig unzureichend gewährleistet ist", argumentierte ihr Anwalt.
Auch in der Politik wird indes Änderungsbedarf an den Richtlinien gesehen. "Können Menschen aufgrund einer anderen Erkrankung ausgeschlossen werden? Das ist eine ethische Entscheidung, und das müssen wir noch einmal im politischen Bereich debattieren", forderte die Linken-Politikerin und stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, Kathrin Vogler.
Dies könne nicht alleine der Bundesärztekammer und ihren Gremien überlasen werden. Es müsse vermieden werden, dass die Vergabe von Organen "als diskriminierend oder geldgesteuert wahrgenommen werden» könne.
Muhammet Eren konnte zuletzt in Gießen nur noch mit einem Kunstherz am Leben erhalten werden. Vergangenes Wochenende verschlechterte sich sein Zustand so dramatisch, dass ihn seine Eltern zurück in die Türkei brachten. Er solle "dort im Kreis seiner Familie sterben und beerdigt werden" können, teilte deren Anwalt mit.
Ihm zufolge erlag der Junge am Mittwoch in einem Istanbuler Krankenhaus den Folgen seiner Krankheit. (dpa)