Doping

Scharfe Kritik am geplanten Anti-Doping-Gesetz

Schon bevor der Entwurf überhaupt öffentlich vorliegt, gibt es harsche Kritik am Anti-Doping-Gesetz. "Dumm", meint Doping-Experte Werner Franke. Die deutschen Sportsponsoren hingegen begrüßen das neue Gesetz.

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BERLIN. Doping-Experte Werner Franke und die ehemalige Weltklasse-Sprinterin Ines Geipel haben das neue Anti-Doping-Gesetz der Bundesregierung scharf kritisiert. Die Vorlage sei "nicht nur ein kleiner Wurf, sondern gar kein Wurf", meinte der renommierte Wissenschaftler Franke in einem Gespräch mit dem Radiosender hr1. "Das ist entweder total dumm oder total hinterhältig."

Keine strafrechtlichen Konsequenzen für Freizeitsportler?

Franke begründete dies mit aus seiner Sicht eklatanten Versäumnissen und Schwächen des Gesetzentwurfs. So solle es strafrechtliche Konsequenzen nur für Spitzenathleten und Profis geben, nicht aber für Amateure und Freizeitsportler. Der Heidelberger Molekularbiologe kritisierte außerdem das System der Sportförderung: "Wir haben einen Staat, der jede Art der Hilfe für junge Leute von der Zahl der Medaillen abhängig macht."

Nach Meinung von Ines Geipel würde das Gesetz lediglich den Druck auf die Sportler verstärken. "Wir wissen, Doping ist ein System, da gibt es sehr viele Interessenten, und jetzt gibt es wieder die Schwarze-Schaf-Variante mit dem Athleten als Bösewicht", sagte die Vorsitzende des Doping-Opfer-Hilfe-Vereins (DOH) dem Rundfunksender SWRinfo.

Die Wissenschaftlerin und Buchautorin forderte ein Gesetz, "das dieses Netz auseinandernimmt und die Strukturen dahinter sichtbarer macht und bestraft".

"Ein wichtiger Schritt zur Abschreckung"

Die Vereinigung führender Sportsponsoren in Deutschland (S20) hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung dagegen begrüßt. "Die Unternehmen, die bei S20 zusammengeschlossen sind, haben sich stets klar gegen Doping ausgesprochen.

 Wir haben bei diesem Thema regelmäßig Kontakt zur NADA und finden, dass weitergehende Strafen auch durch den Staat ein wichtiger Schritt zur Abschreckung sein können", betonte der S20-Vorsitzende Stephan Althoff in einer Mitteilung.

Doping sei allerdings "nicht die einzige Ausprägung von Manipulation im Sport", fügte Althoff hinzu. Bestechung, Wettmanipulation und andere Auswüchse müssten ebenfalls dringend thematisiert und auch politisch angegangen werden, forderte er.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) stellen am Mittwoch in Berlin den Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz vor. Spitzensportler, die beim Doping erwischt werden, müssen künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Das Gesetz, das auch den Besitz von Doping-Mitteln unter Strafe stellt, soll "zur Erhaltung der Integrität des Sports" beitragen.

Doping-Ärzten und anderen Hintermännern drohen noch härtere Strafen als den Athleten. Der Entwurf sieht Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor, wenn jemand "die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet". (dpa)

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 17.02.201515:45 Uhr

Anti-doping-Gesetz

Der sog. Doping-Experte W. Franke will neuerdings nicht nur die Selbstmedikation von Hochleistungs-Sportlern, sondern die von Jedermann-Sporttreibenden unter Strafe eines zu kreierenden Rechts-Monster "Anti-doping-Gesetz" stellen. Der Doping-Opfer-Vorsitzenden Geipel würde ich den schlichten Rat erteilen, sich verstärkt um den Vollzug der strafbewehrten Bestimmungen des AMG einzusetzen; sprich gegen die illegalen In-Verkehr-Bringer von verschreibungspflichtigen Arneimitteln mit Hilfe der Staatsanwaltschaft vorzugehen. Und damit das erste Glied der Kette zu sprengen, statt sich in einem "Netzwerk" selbst zu verfangen.
Jetzt soll schon der Besitz von Arneimitteln, die unter dem bloßen Verdacht von Dopingsubstanzen stehen, bei Sportlern strafrechtlich geahndet werden können. Dies halte ich für eine ungeheuerliche Forderung zur Einschränkung bürgerlicher Freiheiten, incl. der Eigen-Medikation. Unsere Vorzeige-Athleten sind nach m.E. schon durch den NADA-Codex in unzumutbarer Weise in ihrer Selbstbestimmung und Handlungsfreiheit behindert. Die Prozeduren bei Dopingproben-Entnahmen sind bekanntlich entwürdigend für jeden Einzelnen, der unter dem unbegründeten Generalverdacht des Arzneimittel-Mißbrauchs zum Zwecke einer vermeintlichen Leistungssteigerung steht. Wer kennt die Zahl von Nachwuchstalenten, die alleine dadurch schon vom sportlichen Engagement abgeschreckt werden?
Dabei ist bis heute in keinem einzigen Fall wissenschaftlich oder gerichtsfest kohärent nachgewiesen worden, daß irgendeine der gelisteten Pharmaka beim gesunden Austrainierten, und der zufällige -meist verspätete- Spurennachweis beim Wettkämpfer, jemals den Olympiasieg oder Weltrekord gebracht haben.
Die strafrechtliche Gleichstellung von Wettspiel- Manipulation zum betrügerischen Gelderwerb, und körperlicher Eigen-Manipulation mit der Absicht der physischen und psychischen Optimierung des Ego, scheint mir unzulässig.
Für mich ist jeder Erwachsene frei in seiner eigenen Entscheidung, sich Stoffe jedweder Art, sei es ein Nahrungs- oder Arzneimittel, zum eigenen Nutzen oder Risiko einzuverleiben. Auch mündige "Sünder" können da nur durch sachgerechte gesundheitliche Aufklärung geschützt werden, und nicht durch Spurenschnüffler des Kraken WADA/NADA; natürlich möglichst schon in der Adoleszenz.
Dies billige ich jedem Hochleistungs- Arbeiter, wie auch Sportler zu. Daß durch skrupellose Händler und geldgierige Quacksalber (Doper) verführte Sportler jetzt sogar rechtlich schärfer behandelt werden sollen, als betäubungsmittel-konsumierende Drogenjunkies, grenzt für mich an Rechtsverdrehung.
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt, Rostock

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