Anti-Doping-Gesetz

Entwurf sieht harte Strafen für Doping vor

Spitzensportler, die beim Doping erwischt werden, müssen künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Ärzten und Hintermännern drohen noch härtere Strafen.

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BERLIN. Den Gesetzesentwurf wollen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) am Mittwoch in Berlin vorstellen. Das Gesetz, das auch den Besitz von Doping-Mitteln unter Strafe stellt, soll nach dem Willen der Bundesregierung "zur Erhaltung der Integrität des Sports" beitragen.

Doping-Ärzten drohen bis zu zehn Jahre

Doping-Ärzten und anderen Hintermännern drohen danach noch härtere Strafen als den Athleten. Der Gesetzentwurf sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor, wenn jemand "die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet".

Das Gleiche gilt, falls durch das Doping schwere gesundheitliche Schäden riskiert werden oder gar der Tod des Sportlers. Strafverschärfend wirkt sich außerdem aus, wenn der Sportler minderjährig ist.

Die Befugnisse der Sportgerichtsbarkeit, die Sportler bei Dopingverdacht für Wettkämpfe sperren kann, werden durch das Gesetz nicht angetastet. Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich im kommenden April vom Kabinett verabschiedet werden.

Wettbetrug und Manipulation von Sportwettkämpfen - zwei Punkte, die besonders für den Fußball wichtig sind - werden in diesem Gesetz nicht geregelt. (dpa)

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