„ÄrzteTag“-Podcast

Tipps zur eAU: „Vermeiden Sie es, zum Bananentester zu werden!“

Ab 1. Oktober können Ärzte die elektronische AU-Bescheinigung ausstellen. Was sie dafür beachten sollten und welche Ausstattung vonnöten ist, erläutert Gilbert Mohr von der KV Nordrhein im „ÄrzteTag“-Podcast.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Gilbert Mohr, Leiter der Stabsstelle E-Health bei der KV Nordrhein.

Gilbert Mohr, Leiter der Stabsstelle E-Health bei der KV Nordrhein.

© Porträt: Privat | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

Am 1. Oktober wird es ernst: Mit Beginn des vierten Quartals können Ärzte die elektronische AU-Bescheinigung in Richtung Krankenkasse des Patienten über die Telematikinfrastruktur schicken. Verpflichtend wird die Anwendung dann zum 1. Januar.

Welche Voraussetzungen Vertragsärztinnen und -ärzte in den Praxen erfüllen müssen und wo es noch hakt, bevor die elektronischen Formulare unfallfrei übers Netz laufen können, darüber gibt Gilbert Mohr, Leiter der Stabsstelle E-Health bei der KV Nordrhein, im „ÄrzteTag“-Podcast Auskunft. Nach wie vor erfüllen viele Praxen diese Voraussetzungen nicht.

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Noch läuft nicht alles rund bei der eAU. Erst Ende August sind die ersten echten Test-AU-Bescheinigungen übers Netz gegangen. Mohr fürchtet, die eAU könnte zu den Produkten gehören, „die erst beim Kunden reifen“. Im ersten Teil des Podcast-Gesprächs gibt er Ärzten dann auch einen Hinweis, wie sie es vermeiden können, zum Bananentester zu werden.

Im zweiten Teil des Gesprächs mit Gilbert Mohr zum Start der eAU beantwortete er ganz praktische Fragen wie: Wo müssen Ärzte die eAU signieren, was muss noch ausgedruckt werden und wie ist der Zeitplan in Richtung eRezept. (Dauer 19:55 Minuten)

Hören Sie auch Teil zwei des Gesprächs:
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Kommentare
Harald Schneider 28.09.202120:14 Uhr

Ein Gespräch das die echten Probleme konsequent ausblendet. Die einzige Ausnahme stellt dieser blamable Feldtest dar. Hier wird wenigstens darauf hingewiesen, auf welch dürre Grundlage dieses Experiment mit 140 000 Praxen und knapp 2000 Krankenhäusern gestellt wird. Schuld ist hier zudem nicht allein die Selbstverwaltung, sondern der fehlende Nutzen für die Ärzte. Dies ist spätestens seit dem den Ärzten auf oktroyierten, kostenfrei zu erbringenden, Stammdatenabgleich auch dem technikaffinsten, obrigkeitshörigsten Arzt klar gemacht worden: Es gibt keinen Mehrwert und keinen Nutzen der TI in dieser Form.

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