Kommentar
30 Jahre Gesundheitsweise
Es ist gut, dass sich unsere Gesellschaft eine Institution wie den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen leisten kann: sieben vom jeweiligen Gesundheitsminister berufene Köpfe, die weitgehend frei assoziieren können.
Diese Freiheit ist fruchtbar. Die Wissenschaftler müssen sich wenig darum scheren, ob und wie ihre Empfehlungen in praktische Politik umgesetzt werden können.
Seit 30 Jahren berät dieses Gremium in wechselnder Besetzung die Gesundheitspolitik. 16 Gutachten sind bislang erschienen. Nicht wenige der Impulse der Gesundheitsweisen haben Eingang in die Gesundheitspolitik gefunden.
Erinnert sei an das Recht auf freie Kassenwahl und die Pflicht, die Brillengläser selbst zu bezahlen. Zu den deutlich sichtbaren Spuren des Rates zählen auch der Risikostrukturausgleich und der Ausbau der Prävention.
Es ist also nicht l‘art pour l‘art, wenn das Gremium ein Gutachten vorlegt. Schon die kontroversen Debatten über Empfehlungen des Rates können erkenntnisträchtig sein.
Der jüngste Vorschlag, ein Teilkrankengeld einzuführen, eignet sich prima für die politische Auseinandersetzung. Steht der Sozialstaat vor einem Sündenfall, befreit er sich von Ballast oder passiert gar nichts? Man wird sehen.
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