COVID-19-Schutzimpfung

Abgeordnete legen ersten Plan für Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vor

Die Krankenkassen sollen mit der Umsetzung der allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren beauftragt werden – so sieht es ein Entwurf von drei Ampel-Politikern vor.

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Soll eine Impfpflicht kommen? Der Bundestag hatte sich bereits in einer Orientierungsdebatte mit dem Thema befasst. Jetzt liegt ein Entwurf von drei Ampel-Politikern vor, wie eine entsprechende Impfpflicht ausgestaltet sein könnte. (Archivbild)

Soll eine Impfpflicht kommen? Der Bundestag hatte sich bereits in einer Orientierungsdebatte mit dem Thema befasst. Jetzt liegt ein Entwurf von drei Ampel-Politikern vor, wie eine entsprechende Impfpflicht ausgestaltet sein könnte. (Archivbild)

© Kay Nietfeld / dpa/ picture alliance

Düsseldorf. Eine Parlamentariergruppe um die Abgeordneten Dirk Wiese (SPD), Janosch Dahmen (Grüne) und Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) hat erste Eckpunkte für einen Gruppenantrag für eine allgemeine Corona-Impfpflicht vorgelegt.

Aus dem Papier, das der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag) vorliegt, geht hervor, dass eine allgemeine Impfpflicht die Gesellschaft insgesamt und das Gesundheitswesen im Besonderen vor erneuter Überlastung durch hohe Corona-Infektionszahlen schützen soll.

Zur Umsetzung der allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren wollen die Abgeordneten die Krankenkassen beauftragen. Diese sollen „ihre Versicherten über ein neues Gesetz, Abläufe und Beratungsangebote informieren und Impfnachweise anfordern sowie versichertenindividuell speichern (elektronischer Impfnachweis)“. Es werde den Krankenkassen eine technische Lösung („Impfportal“) zur Verfügung gestellt, um die Impfnachweise datensparsam und -geschützt sammeln zu können.

Drei Impfungen sollen genügen

Zur Erfüllung der Impfpflicht sollen drei Impfungen genügen, sie soll zudem bis zum 31.12.2023 befristet werden. Es soll keine Zwangsimpfung geben.

„Sanktionierung über Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeit), Verzicht auf Erzwingungshaft; Bußgelder und Verfahren orientieren sich an bestehenden Regelungen zur Masernimpfpflicht; wiederholte Bußgeldverfahren möglich“, heißt es demnach weiter in dem Papier. Die Kontrolle soll anlassbezogen und stichprobenartig durch Ordnungskräfte erfolgen, die von den Ländern zu bestimmen seien.

Der Bundestag hatte sich in einer Orientierungsdebatte am 26. Januar mit einer möglichen Einführung einer Impfpflicht befasst. Dort hatten die Ampel-Abgeordneten den Entwurf für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren bereits angekündigt. Andere Abgeordnete um den Arzt und FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann werben für eine Impfpflicht für alle Bundesbürger ab 50 Jahren.

In einem weiteren Vorschlag spricht sich unter anderen der FDP-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Kubicki (FDP) für mehr Aufklärung statt einer Verpflichtung zur Impfung aus. (KNA)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 04.02.202220:21 Uhr

Bei derartig stümperhafter Vorgehensweise der drei Ampel Politiker und ihrer erhofften parlamentarischen Anhängerschaft fehlt eigentlich nur noch der Vorschlag, aus Vereinfachungs- und Gleichbehandlungs-Gründen bei allen Ampeln in Deutschland Rot/Gelb/Grün immer gleichzeitig leuchten zu lassen, um einzelne Farben nicht zu diskriminieren.

Aber Spaß beiseite, ausgerechnet die Gesetzlichen Krankenkassen der GKV mit Anordnung, Durchführung, Vollstreckung und nach Paragraf 203 StGB (Schweigepflicht) verbotener Rechtsfolgen-Dokumentation bzw. versichertenindividueller Speicherung von gewünschten, generellen Impfpflichten beauftragen zu wollen, zeugt von Unprofessionalität, Naivität und juristischer Unbedarfheit. Und wie sollen dann die ursprünglich gar nicht involvierten Ordnungsämter den Vollzug von Bußgeld-Androhungen erledigen?

Selbst die Befristung auf den 31.12.2023 ist absurd: Laut RKI hatten wir gestern 248.838 Neuinfektionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 1.349,5 durch die Omikron-Welle. Bei 83 Millionen Einwohner dauerte es nur noch 334 Tage bis sich alle Impfanstrengungen, AHA-, L-, APP- Regeln von selbst erledigt hätten.
https://www.doccheck.com/de/detail/articles/37302-sars-cov-2-hoechstwerte-impf-und-schutzstrategien

Prokrastination und fehlender Konsens in der Ampel-Koalition-Bundesregierung selbst ignorierte beim Thema allgemeine Impfpflicht bereits den Schutz der Gesellschaft, des ambulanten/stationären Gesundheitswesens und der Intensivstationen vor erneuter Überlastung durch hohe Corona-Infektionszahlen.

Dieser Gesetzentwurf genügt nicht einfachsten Anforderungen an Grundgesetzkonformität. Sollte er eine Mehrheit im Deutschen Bundestag erringen, würde das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wegen Unangemessenheit, Praktikabilitätsferne, Unverhältnismäßigkeit und unerfüllter Zweckdienlichkeit dieses "Gesetz" mit Pauken und Trompeten durchfallen lassen.

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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