Übergangsgelder

Abwahlverfahren gegen Berliner KV-Vorstand

Der dreiköpfige Berliner KV-Vorstand steht womöglich vor dem Aus. Die VV hat jetzt wegen der Affäre um die Übergangsgelder Abwahlverfahren eingeleitet.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Protest von der Basis in der Vertreterversammlung der KV Berlin am Donnerstag. Freiwillig scheint der Vorstand aber nicht zum Rücktritt bereit zu sein.

Protest von der Basis in der Vertreterversammlung der KV Berlin am Donnerstag. Freiwillig scheint der Vorstand aber nicht zum Rücktritt bereit zu sein.

© MIsslbeck

BERLIN. Die Vertreterversammlung der KV Berlin hat Abwahlverfahren gegen die drei Vorstandsmitglieder Dr. Angelika Prehn, Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke in Gang gesetzt.

Fast vier Jahre nach der Affäre um die Übergangsgelder reagiert die Selbstverwaltung der Berliner Ärzte mit einem formellen Verfahren. Rücktrittsforderungen, die Vertreter mehrheitlich bereits im Mai 2011 erhoben hatten, blieben bislang ungehört.

Am Donnerstagabend sprachen sich in geheimer Abstimmung mehr als 20 von 35 Ärzten für die Einleitung der Abwahlverfahren aus. Etwa 40 Ärzte, die mit Protestplakaten zur Versammlung erschienen waren, mussten anderthalb Stunden vor den Türen des Versammlungsraumes auf die Entscheidungen warten.

Entschieden wird am 19. Februar

Über die Abwahl soll die Vertreterversammlung am 19. Februar 2015 wiederum in geheimer Abstimmung und geschlossener Sitzung entscheiden.

Der erst in gut zwei Monaten anstehende Termin gab Anlass für Diskussionen. Die Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Margret Stennes, begründete ihn jedoch damit, dass im Vorfeld noch vieles zu klären sei.

Sie hatte bereits in der vorigen Versammlung ein Abwahlverfahren ins Gespräch gebracht. Ihre Rede zur Eröffnung dieser Versammlung schloss sie mit den Worten: "Ich bin der festen Überzeugung, dass Ehre und Anstand eine Bedeutung haben und in dieser KV etwas in Bewegung setzen können." Dafür spendeten ihr die zum Protest erschienenen Ärzte lang anhaltenden Beifall.

Den Antrag, über die drei Abwahlverfahren zu entscheiden, brachte der Vorsitzende des NAV-Virchowbundes Berlin, Mathias Coordt, ein.

"Ich bin der Auffassung, dass die Vertreterversammlung nicht mehr über die Sachlage hinweg sehen kann", sagte er mit Blick auf die Entscheidung des Kammergerichts, das Strafverfahren wegen Untreue gegen die drei Vorstände und den zurückgetretenen VV-Vorsitzenden Dr. Jochen Treisch zur Hauptverhandlung zuzulassen.

"Unterstützer aus Angst"?

"Diese VV muss sich bekennen", forderte Coordt. Er gab aber auch zu verstehen, dass vorstandskritische Mitglieder der Vertreterversammlung offenbar Nachteile befürchten, wenn sie ihre Haltung offen äußerten.

"Zu groß ist die Sorge, dass dieses Bekennen dazu führt, dass später der eigene Berufsverband, die eigene Berufsgruppe abgestraft wird. Diese Sorge mag nicht unbegründet sein", sagte Coordt. Er stellte zur Diskussion, ob der Vorstand "Unterstützer aus Angst" habe.

Stennes hatte zuvor berichtet, dass der Vorstand ein Disziplinarverfahren gegen sie initiiert habe. Sie bezeichnete das als "eine Art Bestrafungsaktion" im Zusammenhang damit, dass die Vertreterversammlung auf ihr Betreiben hin im November beschlossen hat, die Honorarverteilung extern überprüfen zu lassen.

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