Änderungen
Neue Regelungen bei Maskenpflicht und kostenlosen Coronatests
Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat neue Corona-Regeln verkündet: Bald fällt die Maskenpflicht im Fernverkehr, und die kostenlosen Bürgertests werden weiter eingeschränkt.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr soll zum 2. Februar fallen. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag in Berlin mit. Die „Isolationspflicht“ soll weiterhin als Empfehlung des Robert Koch-Instituts bestehen bleiben.
„Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen", sagte Lauterbach. Er appelliere an die Bevölkerung, im Nah- und Fernverkehr freiwillig Maske zu tragen. Noch sei die Pandemie nicht vorüber. Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) sollte die Maskenpflicht im Fernverkehr eigentlich bis zum 7. April andauern.
Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann lediglich nur noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen. Im Nahverkehr haben inzwischen alle Bundesländer beschlossen, die Maskenpflicht im Februar aufzuheben.
Inzidenz sinkt
Die Sieben-Tage-Inzidenz liege bei 115, das sei halb so hoch wie vor Monatsfrist. Das Abwassermonitoring zeige gleichbleibende bis fallende Werte. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen sinke. „Dort ist die Lage angespannt, aber beherrschbar“, sagte Lauterbach.
Gleichwohl werde auch weiterhin die Datenlage zu Corona sehr genau ausgewertet, betonte der Minister. Die Berater des Ministeriums gingen nicht davon aus, dass es noch zu einer schweren Winterwelle kommen werde. Es sei zudem nicht abzusehen, dass besonders gefährliche Varianten von SARS-CoV-2 Deutschland erreichten. Corona und das Long Covid-Risiko dürften gleichwohl nicht unterschätzt werden. Die Erkrankung sei keine wie jede andere Infektionskrankheit. „Wir wissen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, was passiert, wenn man sich wiederholt infiziert hat“ sagte Lauterbach.
Testverordnung wird wieder geändert
Darüber hinaus teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage hin mit, dass Schnelltests für ein Freitesten nach einer Corona-Infektion nicht mehr gratis sein sollen. Das werde ab 16. Januar gelten, die Testverordnung werde entsprechend geändert.
Hintergrund seien Lockerungen bei den Regeln für Isolation und Quarantäne in mehreren Bundesländern. Es bestehe daher keine Notwendigkeit mehr, Tests zum Beenden der Absonderung aus Bundesmitteln zu finanzieren – besonders auch vor dem Hintergrund, dass Länder und Kommunen in der Pandemie bereits in erheblichem Umfang finanziell unterstützt worden seien.
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Weiter kostenlos für medizinisches Personal
Für medizinisches Personal, das sich vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit testen lassen muss, besteht aber weiter Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, wie das Ministerium erläuterte. Generell gratis bleiben „Bürgertests" von Teststellen bis 28. Februar unter anderem auch vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen.
Auch der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte nach Angaben aus der Koalition als Maßgabe beschlossen, die Finanzierung von Tests für „Freitestungen" zum 15. Januar zu stoppen. Die Vergütungen für die Anbieter wurden zuletzt von 9,50 Euro auf 8,00 Euro pro Test gesenkt. (af/dpa)