Kommentar – LSG-Urteil zum Erstattungsbetrag
Ärzte allein gelassen
Erwartungsgemäß hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch auch im Hauptsacheverfahren seine Auffassung bestätigt, dass der Erstattungsbetrag für nutzenbewertete Arzneimittel nicht automatisch auch wirtschaftlich ist.
Die Folge ist, dass Ärzte mit Regressanträgen rechnen müssen, wenn sie Arzneimittel für Patientengruppen verordnen, für die der Bundesausschuss keinen Zusatznutzen als belegt angesehen hat. Ausdrücklich weist das Gericht auf die schwammige Gesetzeslage hin.
Eigentlich läge der Ball damit beim Gesetzgeber. Der aber mag nicht handeln. Somit kommt es auf die Krankenkassen an, ob sie im Einzelfall Regressanträge stellen werden. Das wiederum wird für Ärzte schwer prognostizierbar sein. Sie und ihre Patienten sind diejenigen, die das Urteil und die unpräzise Gesetzeslage ausbaden müssen.
Bemerkenswert ist dabei die klare Position des AOK-Bundesverbandes: Das Urteil bestätige, dass der Erstattungsbetrag kein Freibrief für Ärzte sei und die Wirtschaftlichkeit nicht garantiere.
Nötig sei ein Arztinfosystem über die Nutzenbewertung, das den Ärzten bei der Verordnung die Hand führe. Das wäre Steuerung von der Systemebene auch im Einzelfall. Damit würde Spielraum für verantwortungsvolle Entscheidung im Einzelfall eingeschränkt.
Lesen Sie dazu auch: Urteil: Mischpreisen für neue Arznei fehlt Gesetzesgrundlage