Kommentar – Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Ärzten mehr Spielraum geben

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Die Worte des Richters klingen heute noch nach, als er der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel im Oktober riet, sie solle das Urteil wie einen Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz tragen. Damit schmetterte er die Berufung gegen eine Geldstrafe wegen des Verstoßes gegen Paragraf 219a Strafgesetzbuch ab.

Unerwartet kommt in diesen Tagen Schwung in die Diskussion um ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche: abschaffen oder modifizieren? SPD und Teile der Opposition dringen auf eine Abschaffung.

Die frisch gekürte CDU-Vorsitzende ließ sich dazu keine Antwort in der Talkrunde bei Anne Will entlocken. Sie setzt darauf, dass die federführenden Ressorts Gesundheit, Familie, Justiz und Inneres unter Beteiligung des Kanzleramtschefs einen guten Kompromiss finden – und will dann entscheiden.

Das wäre für Annegret Kramp-Karrenbauer allemal besser, als die Abstimmung freizugeben. Eine Streichung des Paragrafen könnte drohen – und damit eine erste kleine Niederlage.

Am Ende sollte es aber weniger um eine gute Performance der neuen CDU-Chefin gehen, als vielmehr darum, Ärzten die Sorge vor Kriminalisierung zu nehmen und Spielräume zu eröffnen. Auf den Kompromiss darf man gespannt sein.

Lesen Sie dazu auch: Paragraf 219a : Kompromiss bei Werbeverbot für Abtreibung in Sicht?

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