Rettungsschirm für Ärzte

Ärzteverbände loben die Politik – und warnen gleichzeitig

Der Bundestag hat einen Rettungsschirm über den Praxen der niedergelassenen Ärzte aufgespannt. Ärzteverbände warnen gleichwohl weiter vor „existenzgefährdenden“ Einnahmeausfällen (Stichwort: Selbstzahlerleistungen) und mahnen Nachbesserungen an.

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Ärzteverbände begrüßen den Rettungsschirm, der über Praxen aufgespannt wurde. Trotzdem fürchten sie existenzgefährdende Honorarverluste.

Ärzteverbände begrüßen den Rettungsschirm, der über Praxen aufgespannt wurde. Trotzdem fürchten sie existenzgefährdende Honorarverluste.

© K.-U. Häßler / stock.adobe.com

Berlin. Vertreter der Ärzteverbände haben die Anstrengungen der Politik anerkannt, die ambulante Versorgung abzusichern, sorgen sich aber um den wirtschaftlichen Fortbestand der Arztpraxen.

„Das jetzt geschnürte Paket berücksichtigt die aktuelle Versorgungssituation in den Hausarztpraxen nur in Teilbereichen“, sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, am Donnerstag in Berlin.

Die Situation in den Praxen habe sich sich seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie „stark verändert“ – und das nicht nur, weil teils weniger Patienten in den Praxen behandelt würden. „Es werden auch weniger beziehungsweise andere Leistungen erbracht – etwa die zur Minimierung der Ansteckungsgefahr so notwendige intensive Betreuung und Versorgung der Patienten über Telefon oder Video.“

Hausärzte bilden Schutzwall

„Aus diesem Grund brauchen wir jetzt schnelle und unkomplizierte Lösungen im gesamten Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, um existenzgefährdende Umsatzverluste zu vermeiden“, betonte Weigeldt. Eine schnell wirksame Maßnahme könne darin liegen, die vielen Telefonkontakte, die notwendig seien, um die Patienten in ihrer Umgebung zu betreuen und nicht in die Praxis bestellen zu müssen, so zu vergüten wie Praxiskontakte im Allgemeinen. Gerade Hausärzte seien in der aktuellen Krise der „Schutzwall gegen die Überforderung der stationären Versorgung“. Ohne sie wäre es den Krankenhäusern nicht möglich, sich auf die intensivmedizinisch zu betreuenden Patienten zu fokussieren.

„In vielen Praxen niedergelassener Ärzte werden gravierende Honorarminderungen entstehen, weil unter COVID-19-Bedingungen nicht nur weniger Patienten behandelt werden, sondern auch viele Leistungen nicht erbracht werden können“, machte auch der Vorsitzende des NAV-Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich, deutlich. Das betreffe die Vorsorgeuntersuchungen, die U-Untersuchungen bei Kindern, die Besuche in Heimen und ambulante Operationen. Dadurch sinke der Fallwert, mithin die Leistungsmenge pro Patient und damit das durchschnittliche Honorar pro Patient, erläuterte Heinrich.

„Der Schutzschirm muss so ausgestaltet werden, dass er den Umsatz des Vorjahresquartals im GKV-Bereich sowohl in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung als auch in der extrabudgetären Vergütung gleichermaßen sichert“, forderte Heinrich.

SpiFa: Absicherung nicht komplett

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands hält die vom Bundestag gefassten Beschlüsse zur Sicherung der Praxen für unzureichend. Abgesichert werden solle nur ein Teil der Versorgungs- und Leistungsrealität. Die Unterstützung sei bewusst auf die Vertragsärzte und deren Leistungen für gesetzlich Versicherte beschränkt. „Die im Bereich der der Behandlung von Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern erzielten Honorare bilden einen wesentlichen, die Funktionsfähigkeit der Praxen stützenden Bereich“, sagte SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars Lindemann. Der Gesetzgeber müsse daher zügig weitere Schritte gehen und die privaten Krankenversicherungen und sonstigen Kostenträger einbeziehen.

Als „richtig und notwendig“ bezeichnete der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Gassen das Vorgehen der Bundesregierung. Die zugesagten Garantien für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten müssten aber auch kommen. Es gebe bereits Erwägungen der gesetzlichen Kassen, die „politisch versprochenen Ausgleichszahlungen“ zu verrechnen. „Wir gehen davon aus, dass dies so nicht gewollt ist und gehen mit dem Minister von dem gemeinsamen Verständnis aus, dass die politisch zugesagte Umsatzgarantie weiterhin uneingeschränkt Bestand haben wird“, sagte Gassen.

Rüddel: Nachberatung nach Ostern

Die Formulierung im Gesetzestext sei zu komplex und müsse klarer gefasst werden, ergänzte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Als abgeschlossen wird das Verfahren wohl auch im Bundestag noch nicht betrachtet.

„Wir werden uns mit dem allem nach der Osterpause noch einmal beschäftigen“, sagte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestages Erwin Rüddel am Mittwochnachmittag der „Ärzte Zeitung“. Dann sollen Hilfen auch für weitere Gesundheitsberufe beraten werden. (af/hom)

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